Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
lord raiden
on 23/02/2021, 12:57:42 UTC
Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.

Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen  Wink https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.html
Ja, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.



wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.

Das eine FA so, das andere so.

gibt FAs die angeben alleine die Haltedauer anhand der Blockchain anzugeben würde reichen.  Ob der Spuk damit beendet ist, ist halt die frage.
https://coinforum.de/topic/24468-verkauf-bitcoin-finanzamt-erfahrungen/