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Re: Kann jemand meine Bitcoin-Transaktionen nachverfolgen wenn er meine Adresse hat?
by
Lakai01
on 28/07/2025, 08:15:52 UTC
Das ist in der Realität dann durchaus die größte Herausforderung, ja. Es reicht dann nämlich eine "unbedarfte" Überweisung und man kann von vorne beginnen. Auch dürfte man die Coins aus einer KYC- und einer KYC-freien Wallet niemals auf einem "Zielaccount" (also bspw. auf einer Börse oder anderen Plattform) zusammenführen, auch so wäre unter Umständen ein Rückschluss auf den Besitzer beider Wallets möglich.

Coin Control und TOR sind schon lange Pflicht bei jeder Zahlung oder Abfrage die ich tätige. TOR alleine reicht bei Abfragen nicht mehr wie wir inzwischen wissen.

Wenn ich jetzt Coin Control nicht vollkommen falsch verstanden habe ermöglicht das aber nur die Steuerung, welche Coins ich ausgebe ("Oldest Coins first" ...) und kann gleichzeitig auch zur Kostensenkung dienen, da es die Gebühren optimiert. Andere Auswirkungen hat das Ganze aber nicht, oder?



Dann wäre doch die Überweisung von KYC und Non-KYC auf den selben Zielaccount doch legitim. Oder welche Gründe sprechen da dagegen bzw. sprechen für einen Non-KYC Verkauf?!
Weil ich z.B. schlichtweg nicht möchte, dass der Staat die genaue Anzahl meiner BTC ermitteln kann. Kann er aber zwangsweise, wenn ich diese z.B. über verschiedene Wallets verwalte und dann erst recht beim Verkauf wieder zusammenführen muss (und die Börsen ab 2026 auch gezwungen sind, Daten weiterzugeben). Solange ich die Wallet nicht angreife ist das aber natürlich kein Thema, das stimmt.