Search content
Sort by

Showing 7 of 7 results by 494months
Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
494months
on 12/02/2019, 15:04:58 UTC
Nun kann man natürlich vorzüglich darüber diskutieren, ob es sich herbei um gleichartige Fremdwährungsbeträge handelt. Und glaube mir, dass haben wir hier auch schon. So eine Diskussion mit dem FA zu führen, kann ein Steuerberater eher als ein Laie.

Das ist neu für mich. Bedeutet das, dass man in der Regel für alle Kryptowährungen das gleiche Verbrauchsfolgeprinzip anwenden muss?
Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
494months
on 12/02/2019, 14:53:03 UTC
Soweit ich das überblicke und die aktuellen Vorgaben im Kopf habe: Jede Umwandlung von einem Coin in einen anderen erfolgt anhand der Eurobewertung der jeweiligen Coins zum Tauschzeitpunkt.
[...]
Man legt bei Kryptowährung das selbe zu Grunde wie bei Edelmetallen. Wenn du mit deinen 100gr Goldbarren einen Diamanten kaufst, wird das Gold in Euro bewertet und der Diamand ebenfalls. Solltest du dabei einen Diamanten bekommen der mehr wert ist in Euro, hättest du schon beim Kauf einen Profit gemacht. Und so wird Krypto auch bewertet

Vielen Dank, das war mir soweit klar!
Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
494months
on 11/02/2019, 20:39:38 UTC
Du könntest natürlich die Verluste - warum in Anführungszeichen? - aus 2018 einbringen, indem du die Erklärung für 2018 auch zeitig abgibst.
Vermutlich hast du aber 2018 keine Verluste realisiert, weil du da noch dachtest Lifo geht durch, oder?
Es gibt auch noch ein paar andere Steuerberater hier im Forum, wenn ich mich recht entsinne und Iudica nicht mehr hier aktiv ist.

Ich hatte "Gewinne" wie "Verluste" in Anführungszeichen geschrieben, weil ich sie durch den Tausch von Bitcoin mit anderen Altcoins erzeugt habe, nicht durch Umwandeln in Fiat. Eigentlich hat mich dabei gar nicht der EUR- oder USD-Wert der Coins interessiert. Ich wollte die Zahl der Bitcoins erhöhen.

Bei allen anderen Altcoins wende ich dabei FIFO an, nur bei Bitcoin LIFO, da ich sie genutzt hatte, um Altcoins zu kaufen und Wert zwischen verschiedenen Marktplätzen zu transferieren.

2018 habe ich während des fortlaufenden Abwärtstrends gelegentlich eine Menge Ripple und Bitcoin getauscht. Habe es noch nicht ausgrerechnet, aber ich meine, dass dabei erhebliche "Verluste" entstanden sind. Hier schreibe ich die Anführungszeichen, weil ich meine Bitcoin-Menge dabei vermehrt habe, obwohl ich steuerlich Verluste gemacht habe, denn die EUR- bzw. USD-Werte fielen ja. Bitcoin fiel halt gelegentlich stärker als Ripple. Fühlt sich für mich nicht wie ein Verlust an, da ich nachher ja mehr Bitcoin hatte.

Klingt das komisch?
Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
494months
on 11/02/2019, 14:22:12 UTC
Hallo chilichiller,

vielen Dank für die Rückmeldung! Der Bescheid vom Finanzamt ist jetzt bei mir eingegangen, leider hat sich iudica noch nicht auf meine Kontaktanfrage zurückgemeldet.

Aufgrund der so oder so astronomischen "Gewinne" aus dem Jahr 2017 brennen mir jetzt gleichzeitig drei Fragen unter den Nägeln und mir ist die richtige Reihenfolge nicht klar:

- die entsprechenden "Verluste" in 2018 angeben
- dem Finanzamt Ratenzahlung anbieten (die fälligen Steuern sind etwas heftig)
- dem Finanzbeamten meine Begründung für LIFO darlegen

Oder doch vor allen anderen Schritten lieber erstmal beim Steuerberater ein Gespräch suchen.

Viele Grüße
494months


Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
494months
on 29/01/2019, 13:48:32 UTC
Es macht allerdings Sinn, dass Du mal ausrechnest, was in den vergangenen Jahren unter Anwendung von FiFo rausgekommen wäre [...]

Die Überlegung habe ich doch vor Jahren angestellt und auch ausgerechnet. Da ich Bitcoin genutzt habe, um auf diversen Marktplätzen in andere Coins zu tauschen, habe ich LIFO gewählt. Vor 5 Jahren bei meiner ersten Erklärung wäre FIFO billiger gewesen, im Jahr 2017 jedoch wäre mein Gewinn mit FIFO berechnet locker 3x so hoch. Das meinte ich mit "FIFO wäre eine Katastrophe" in meinem Ausgangspost.

Daher stellt es sich für mich jetzt so dar, dass ich entweder (gerne mit Hilfe) LIFO durchboxe, oder sonst mit massiv Minusgeld dastehe.

Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass ich der einzige bin, der davon betroffen ist und frage mich, warum auf FIFO beharrt wird. Das bringt doch sicher einige Kleinanleger jetzt in eine wirklich schwierige Situation. Ein bisschen Coins hin- und hergetauscht und auf einmal steht man mit Schulden gegenüber dem Finanzamt da, die das Vermögen und auch das Jahreseinkommen um ein Mehrfaches übersteigen? Statt als Finanzamt auf FIFO zu beharren würde ich es sinnvoll finden, wenn eine Art Lex Bitcoin erarbeitet würde. Wer hat denn etwas davon, wenn reihenweise Kleinanleger in eine FIFO-Schuldenfalle rutschen? In einem noch nicht fertiggedachten Umfeld mit diversen Rufen aus verschiedenen Ecken und "Grundsätzen" deren Einschlägigkeit teilweise fraglich ist bzw. wo die Zuständigkeit des Rufers nicht geklärt ist.

Also suche ich einen Steuerberater, der mir dabei hilft, es durchzuboxen und nötigenfalls auch bereit wäre, das auch gerichtlich zu einer Entscheidung zu tragen. Das wäre dann doch sicher auch für alle anderen vom FIFO-Effekt Betroffenen nützlich und wichtig.
Post
Topic
Board Deutsch (German)
Finanzamt sagt mal wieder FIFO ist anzuwenden
by
494months
on 28/01/2019, 20:05:23 UTC
Hallo zusammen,

hatte zuerst im ähnlich lautenden alten Thread gepostet, aber nach einem Hinweis nun vielleicht doch lieber gleich hier.

Der Finanzbeamte schreibt mir also, dass ich demnächst mit meinem Steuerbescheid für 2017 vorbehaltlich der Nachprüfung rechnen darf. Gleichzeitig fordert er mich auf, ihm innherhalb der nächsten 4 Wochen die Einhaltung seitenweise angehängter "Grundsätze" zu Kryptowährungen zu bestätigen, insbesondere, dass ich FIFO als Verbrauchsreihenfolge angewendet habe.

Nun ist es so, dass ich seit 2013 bereits in zwei Erklärungen die Anlage SO ausgefüllt hatte, und jeweils eine kleine Tabelle angehängt hatte, aus der bei aufmerksamem Lesen hervorgeht, dass ich bei Bitcoin LIFO anwende.

(Habe bei jedem Handel Datum des Erwerbs, Kaufpreis, Datum der Veräußerung und Verkaufspreis angegeben, und es sind viele Zeilen in der Tabelle, in denen ich ältere Coins verkaufe, nachdem ich schon jüngere verkauft hatte. Klassisches LIFO eben.)

Nun habe ich die Hoffnung, dass das Finanzamt mich schlecht im Jahr 2017 zur Umstellung der Verbrauchsreihenfolge von LIFO auf FIFO auffordern kann. Außerdem hoffe ich, dass das Finanzamt keinen Grund hat, meine früheren Erklärungen neu zu bewerten, da
a) keine neuen Fakten bekannt geworden sind, denn die Tabellen hatte ich ja damals bei zwei Erklärungen völlig transparent beigefügt
b) bei den damaligen Erklärungen durch FIFO statt LIFO auch keine höhere Steuer fällig geworden wäre.

Die Tabellen sind von mir selbst aus den Logs der Marktplätze generiert worden, wobei strikt LIFO eingehalten wurde (und alle Transaktionen zwischen zwei Coins in je einen Verkauf und einen Neukauf aufgesplittet).

Bis heute habe ich keinen Steuerberater beauftragt.

Jetzt meine Fragen:

- Wie schätzt Ihr die Chancen ein, dass meine obige Argumentation nachvollzogen wird, dass weiterhin LIFO bei mir anzuwenden bleibt?
- Würdet Ihr mir raten, spätestens jetzt dringend einen Steuerberater hinzuzuziehen (FIFO wäre eine Katastrophe), oder ggf. noch einen weiteren Schritt ohne zu gehen (hatte sonst eigentlich keinen Optimierungsbedarf bisher)?
- Wenn ich dem Finanzamt selbst den Hinweis gebe, dass ich seit mehreren Jahren LIFO anwende, sollte ich das umgehend machen (ggf. auch anrufen) also vor oder nach Erhalt des Bescheids oder später? Würde das etwas ändern?

Vielen Dank und viele Grüße in die Runde
494months
Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
494months
on 28/01/2019, 19:50:39 UTC
Habe die Frage im großen Thread gestellt: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg49473140#msg49473140

Hallo zusammen,

da der Thread-Titel genau meine aktuelle Situation beschreibt, wollte ich ihn nochmal nutzen.

Der Finanzbeamte schreibt mir also, dass ich demnächst mit meinem Steuerbescheid für 2017 vorbehaltlich der Nachprüfung rechnen darf. Gleichzeitig fordert er mich auf, ihm innherhalb der nächsten 4 Wochen die Einhaltung seitenweise angehängter "Grundsätze" zu Kryptowährungen zu bestätigen, insbesondere, dass ich FIFO als Verbrauchsreihenfolge angewendet habe.

Nun ist es so, dass ich seit 2013 bereits in zwei Erklärungen die Anlage SO ausgefüllt hatte, und jeweils eine kleine Tabelle angehängt hatte, aus der bei aufmerksamem Lesen hervorgeht, dass ich bei Bitcoin LIFO anwende.

(Habe bei jedem Handel Datum des Erwerbs, Kaufpreis, Datum der Veräußerung und Verkaufspreis angegeben, und es sind viele Zeilen in der Tabelle, in denen ich ältere Coins verkaufe, nachdem ich schon jüngere verkauft hatte. Klassisches LIFO eben.)

Nun habe ich die Hoffnung, dass das Finanzamt mich schlecht im Jahr 2017 zur Umstellung der Verbrauchsreihenfolge von LIFO auf FIFO auffordern kann. Außerdem hoffe ich, dass das Finanzamt keinen Grund hat, meine früheren Erklärungen neu zu bewerten, da
a) keine neuen Fakten bekannt geworden sind, denn die Tabellen hatte ich ja damals bei zwei Erklärungen völlig transparent beigefügt
b) bei den damaligen Erklärungen durch FIFO statt LIFO auch keine höhere Steuer fällig geworden wäre.

Die Tabellen sind von mir selbst aus den Logs der Marktplätze generiert worden, wobei strikt LIFO eingehalten wurde (und alle Transaktionen zwischen zwei Coins in je einen Verkauf und einen Neukauf aufgesplittet).

Bis heute habe ich keinen Steuerberater beauftragt.

Jetzt meine Fragen:

- Wie schätzt Ihr die Chancen ein, dass meine obige Argumentation nachvollzogen wird, dass weiterhin LIFO bei mir anzuwenden bleibt?
- Würdet Ihr mir raten, spätestens jetzt dringend einen Steuerberater hinzuzuziehen (FIFO wäre eine Katastrophe), oder ggf. noch einen weiteren Schritt ohne zu gehen (hatte sonst eigentlich keinen Optimierungsbedarf bisher)?
- Wenn ich dem Finanzamt selbst den Hinweis gebe, dass ich seit mehreren Jahren LIFO anwende, sollte ich das umgehend machen (ggf. auch anrufen) also vor oder nach Erhalt des Bescheids oder später? Würde das etwas ändern?

Vielen Dank und viele Grüße in die Runde
494months