Steuer Altcoinsdie überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.
Von der Zuordnung bin ich da generell bei Dir, die Frage bleibt aber, ob es bereits einen konkreten
Fall gibt, bei dem Altcoins versteuert wurden. Sonst übernimmst Du das BTC-Prinzip
freiwillig für alle elektronischen Währungen, ohne dass es dazu einen Präzedenzfall gibt.
Das ist sicherlich nicht verkehrt, aber vielleicht auch aktuell unnötig.
Ich werde nochmal mit meinem Steuerberater darüber sprechen,
wobei es in der Branche meist erst klingelt, wenn von "privaten Veräußerungsgeschäften"
die Rede ist. Konkrete Vorgehensweisen bei Altcoins sind voraussichtlich eher Fehlanzeige.
Wenn es rechtlich in Ordnung ist auf die Reaktion des Finanzamt zu warten,
ist es aus meiner Sicht sinnvoll diesen Weg als erstes zu beschreiten.
MiningBeim minen gibt es ebenfalls noch konträre Meinungen
(vgl. Heise & FAZ), ob minen ebenfalls
ein "Veräußerungsgeschäft" ist
(600 Freigrenze nicht Freibetrag), oder ob minen komplett
steuerfrei ist.
Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist. (FAZ -
http://www.faz.net/-hgu-7kgh3)
Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz. (Heise -
http://heise.de/-1981629)
Der Einschätzung von Sebastian Meinhardt würde ich aktueller eher glauben, weil er vom Fach ist.
Demnach minen erst mal steuerfrei.Tausch/NeuanschaffungZu klären sind auch Details bei der einjährigen Haltefrist um steuerfrei zu bleiben. Gilt ein Jahr Haltefrist
sicher erst beim Wechsel in Fiatgeld, oder schon beim Umtausch in andere Coins? Sprich, wenn LTC nach 1/2 Jahren in BTC umgetauscht werden
(ohne Gewinn), gelten BTC dann als
"Neuanschaffung" und müssen wiederum 1 Jahr gehalten werden?