Soweit ich verstanden habe, gilt die Haltezeit ab der Rückzahlung. Die aus der Insolvenz zurückgeflossenen Bitcoins werden wie eine Neuanschaffung zum Tageskurs gesehen. D.h. wenn du am selben Tag verkaufst, hast du keine (oder kaum) Gewinne und musst nichts versteuern. Wenn du ein halbes Jahr nach der Rückzahlung verkaufst, musst du die Differenz zwischen Wert der Rückzahlung und Verkaufspreis versteuern. Wenn du nach einem Jahr verkaufst, ist alles Steuerfrei.
Es ist aber nicht ganz klar, ob alle Finanzämter das gleich sehen. Ich werde sicherheitshalber noch ein Jahr halten, bevor ich einen Teil verkaufe (ich habe ohnehin nicht vor, alles zu verkaufen).
wie sieht es eigentlich mit der steuerlichen Behandlung der Rückzahlung aus?
Im Prinzip dürfte eine Rückzahlung deines eigenen Guthabens nicht steuerbar sein, d.h., es besteht keine Verpflichtung, diese dem Finanzamt auch nur zu melden. Ebenso ist es im Sinne der Außenwirtschaftsstatistik irrelevant, eine AWS-Meldepflicht o.ä. besteht also auch nicht. Allerdings dürfte in zahlreichen Fällen von den Banken eine vorsorgliche Meldung ans FA erfolgen (dazu sind die Banken bei begründetem Verdacht verpflichtet), dann ist der Sachverhalt zu schildern.
Ja das sehe ich genauso. Interessant ist aber eher das Szenario des Verkaufs des in BTC zurückgezahlten Teils. Gilt dieser als seit 2014 gehalten oder beginnt die Haltezeit erst mit der Rückzahlung 2024?
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BoardTrading und Spekulation
Re: MtGox geht in Konkurs
by
nmeile
on 21/01/2024, 20:40:38 UTC
Gab's Denn schon Rückzahlungen an jene die eine Swift Überweisung erwarten? wie sieht es eigentlich mit der steuerlichen Behandlung der Rückzahlung aus?