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Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
Mgsys
on 01/03/2018, 17:26:36 UTC
Anschlussfrage an @twbt: Kann ich denn bei allen Altcoins undifferenziert davon ausgehen, dass die ausschließlich Zahlungsfunktion erfüllen? Oder gibts da auch Unterschiede?
Ich denke, der Begriff "Altcoin" führt uns immer wieder auf Abwege. Letztlich ist das ja ein Schmähbegriff, der aus der Bitcoin-Szene kommt. Alles, was nicht Bitcoin ist und was mit Blockchains zu tun hat, ist ein Altcoin. Besser ist es deshalb wohl, erstmal "neutral" von Token zu reden. Bitcoins sind klar Currency-Token. Sie lassen sich protokollbedingt zu nichts anderem nutzen als transferiert zu werden. Das gilt auch für Litecoin, Dogecoin, Bcash, Tether usw. Aber, was ist mit z.B. Dash? Dash kann ich nutzen, um Dash-Masternodes zu betreiben. Habe ich 1000 Dash und betreibe einen Masternode, dann sorge ich für einen Teil der Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Dash-Netz. Dafür brauche ich einen Rechner, der mindestens 23 Stunden am Tag einsatzbereit ist und eine feste IP-Adresse.
für mich war die abgrenzung coin/token bisher so (aber vermutlich zu simpel):
  • ein coin ist "etwas" mit einer eigenen chain (btc, eth, waves)
  • ein token ist "etwas", dass die chain eines anderen coins nutzt, also z.b. erc20-tokens, tokens auf der waves-chain usw.
Das ist wohl auch die übliche Differenzierung in der Szene, siehe z.B. Coins, Tokens & Altcoins: What’s the Difference? Für unsere Betrachtung hier ist es aber ziemlich gleichgültig, ob eine eigene Blockchain vorliegt oder nicht (wie bei Dash oder anderen Masternode-"Coins"). Würden die Cryptokitties auf einer eigenen Blockchain angesiedelt, wären sie dennoch keine Zahlungsmittel. Und ERC-20-Token könnten natürlich umgekehrt reine Zahlungsmittel sein.

Ok, die Konsequenz daraus lautet für mich: Im Hinblick auf die reine Zahlungsfunktion, die das BMF im Gefolge des EuGH-Urteils (da stammt das ja her) als entscheidend ansieht, kommen wir mit der Klassifizierung Bitcoin, Altcoins und Token nicht weiter. Wir müssen uns vielmehr jeweils das konkrete - ich sag jetzt mal - "digitale Asset" anschauen. So, und dann bin ich zunächst wieder bei meinem Ausgangsproblem, dass ich jedesmal mit dem Whitepaper zum Finanzamt rennen muss, um nachzuweisen, dass mein gehandeltes Stück reine Zahlungsfunktion besitzt, oder?

ALLERDINGS hat uns iudica auf eine eventuell andere Sichtweise aufmerksam gemacht:

Ja, das ist ein Problem, weil bei einem Coin die Grenze zwischen Tausch und "Entgelt" teilweise fragwürdig wird. Aber es wird umgekehrt ein Schuh daraus. Es ist entscheidend, dass bei der konkreten Transaktion es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch gehandelt hat und nicht um einen Tausch.

Darüber muss ich aber erstmal nachdenken ....