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Showing 20 of 38 results by 4ley
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Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
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4ley
on 25/07/2017, 22:15:09 UTC
Bleiben wir bitte beim Thema. Die Einjahresfrist kann im § 23 EStG nachgelesen werden.

Nun ist die Überlegung, ob es vorteilhafter ist Bitcoin als Fremdwährung anzusehen, damit die Gewinne unter KAP einzutragen und im Gegenzug dem FiFo Zwang zu unterliegen und via Depottrennung die Möglichkeit zu bewahren Bitcoins langfristig anzulegen, oder Bitcoin als Rechnungseinheit anzusehen und damit LiFo nutzen zu können.

Ist es eine reine "wo kommt am wenigsten Gewinn bei raus" Frage, oder hat die Einstufung als Fremdwährung andere Vorteile?
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Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
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4ley
on 24/07/2017, 15:37:02 UTC
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist der Regelungsgehalt entfallen. D.h., selbst wenn man eine Analogie zu Devisen macht, was ich grds. empfehlen würde, besteht m.E. ein Wahlrecht.

Die Einstufung als Devise macht in diesem Fall das FA selbst, da es mir FiFo vorschreibt. Wäre es keine Devise, hätte ich entsprechend das Wahlrecht zwischen FiFo und LiFo, denn in § 23 EStG steht:

Quote
Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.

Grds. ist FiFo vorteilhafter, wenn es dennoch Probleme gibt, empfehle ich Layer.

Könntest du bitte Ausführen was Layer sind und warum FiFo vorteilhafter ist? Für Trader, die in relativ kurzen Zeitabständen kaufen und verkaufen und bei steigenden Kurs, ist LiFo wesentlich vorteilhafter.

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Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
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4ley
on 24/07/2017, 13:23:58 UTC
Ich kann dich nicht zwingen, mich mit deinen Gewinn neidisch zu machen

Alles relativ Wink

Wo hast du das denn angegeben? Anlage SO oder KAP?

Anlage SO
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Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
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4ley
on 24/07/2017, 10:02:38 UTC
@Cezka Freiwillige Angabe meinerseits.

@ulrich909 Danke für den Link!

@bct_ail Über den Gewinn möchte ich hier öffentlich nicht reden, hoffe das ist Verständlich. Jedoch halte ich euch auf dem Laufenden. Habe eben mit dem FA telefoniert. Die Sachbearbeiter haben die Anweisung, dass bei Bitcoin FiFo zwang besteht. Jedoch konnte mir der Sachbearbeiter nicht sagen, ob in dieser Anweisung steht, dass der Gewinn bei SO anzugeben ist. Entsprechend nach § 23 EStG Abs. 1 Satz 2 und der Einstufung in "gleichartige Fremdwährungsbeträge" müsste man den Gewinn unter KAP angeben können. Ansonsten würde ein Nachteil zum konventionellen Fremdwährungshandel enstehen. Leider konnte mir der Sachbearbeiter dazu nichts sagen, so dass ich nun Schriftlich um eine Erklärung bitten werde.
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Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
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4ley
on 22/07/2017, 13:15:22 UTC
Das werde ich machen. Ich muss nur was offizielles finden, in dem Bitcoin als Rechnungseinheit deklariert wird. Es steht zwar auf allen Seiten, bin aber der Meinung, dass es da ein offizielles Schreiben gab.
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Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
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4ley
on 22/07/2017, 09:02:45 UTC
Im Gesetzestext ist die Rede von Fremdwährungsbeträge. Bitcoin ist aber keine Fremdwährung, sondern wurden offiziell als Rechnungseinheit eingestuft. Wenn es eine Fremdwährung wäre, dann könnte ich doch das ganze unter Kapitalertrag angeben und würde nur fix 25% Kapitalertragsteuer zahlen.
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Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
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4ley
on 22/07/2017, 01:13:21 UTC
Heute kam der Brief vom FA. In dem heißt es:

Quote
Die Finanzverwaltung vertritt die Rechtsauffassung, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für den Handel mit Bitcoins die FiFo-Methode anzuwenden ist. Ich bitte Sie deshalb, den Veräußerungsgewinn nach der FiFo-Methode zu ermitteln.

Nun hat sich sowohl rquermann und iudica im Thema FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer dafür ausgesprochen, dass sowohl FiFo wie auch LiFo möglich ist. Das selbe habe ich bereits vielerorts gelesen.

Nun unterstelle ich der Finanzverwaltung, dass ihre Rechtsauffassung nicht korrekt ist. Diesbezüglich würde ich dem Bearbeiter gerne etwas offizielles schicken. Hat jemand bereits etwas offizielles gefunden und würde das hier posten?

EDIT:

Folgendes habe ich bis jetzt gefunden: Antwort auf die Frage des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler (FDP) zur Steuer für Bitcoins. Dieses Schreiben wurde auf bitcoinblog.de verlinkt.
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Re: Steuern - Gerade mit dem Finanzamt telefoniert
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4ley
on 02/06/2017, 15:04:28 UTC
Er gruppiert alle Käufe eines Tages zu einem Kaufpool und errechnet einen gewichteten Durchschnittspreis.

Ob du das abschalten sollst, kann ich dir nicht sagen. Ich war nur verwundert, dass der Gewinn um so viel geringer war. Warum das so ist, kann ich auch nicht sagen. Ich gehe natürlich davon aus, dass alles richtig gerechnet wird. Kann eventuell auch sein, dass ich relativ viele Trades habe und dadurch der Durchschnittspreis günstiger wird.
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Re: Steuern - Gerade mit dem Finanzamt telefoniert
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4ley
on 02/06/2017, 12:47:19 UTC
Ich muss hier einmal darauf hinweisen, dass seit Anfang letztens Monats CoinTracking die Käufe nach Tag gruppiert. Bei einer ungruppierten LIFO fällt der Gewinn wesentlich höher aus. Das ist mir erst aufgefallen, als ich mir die "Detaillierte Berechnung" ansah. Daraufhin bestätigte mir Dario, der Betreiber, die Gruppierung. Wenn du die Trades ungruppiert haben willst, dann musst du ihn anschreiben.
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Re: FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer
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4ley
on 30/05/2017, 10:00:36 UTC
@g4mer Zu deinem Thema kurz: Du musst nur auf Gewinne Steuern zahlen. Wenn du keine Gewinne durch den Tausch hattest, musst du auch nichts versteuern. Zusätzlich hast du als Single einen Freibetrag von €600 der Steuerfrei ist. Für weiteres, mache bitte dafür einen eigenen Thread auf. Hier geht es um FIFO und LIFO.

@iudica Wenn ich das richtig verstehe, dann wird Perdioden-LIFO auch nur bei Wirschaftsgütern mit geringer Preisfluktuation und bei einem niedrigen Handelsvolumen eingesetzt, weil sonst das Ergebnis entsprechend verfälscht werden könnte. Da es bei Kryptowährungen unterschiedliche Handelsstrategien gibt, wäre wohl auch beides entsprechend einsetzbar, wobei man bei Permanent-LIFO auf das genauste Ergebnis kommen wird.
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Board Trading und Spekulation
Re: Gewinnermittlung nach LIFO, gruppiert nach Tag, für die Steuer
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4ley
on 30/05/2017, 09:43:05 UTC
Laut Steuerberater Quermann ist sowohl FIFO als auch LIFO erlaubt. Siehe hier: FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer
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Board Trading und Spekulation
Re: Gewinnermittlung nach LIFO, gruppiert nach Tag, für die Steuer
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4ley
on 28/05/2017, 11:09:19 UTC
Einige Steuerprogramme machen das. In manchen Fällen kommt sogar ein geringerer Gewinn raus. Mich würde interessieren, ob das entsprechend akzeptiert wird. Perioden LIFO ist ja ein anerkanntes Verfahren, nur weiß ich nicht, ob es bei Kryptowährungen angewandt werden darf.
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Board Trading und Spekulation
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Gewinnermittlung nach LIFO, gruppiert nach Tag, für die Steuer
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4ley
on 27/05/2017, 08:03:00 UTC
Hallo,

darf man die Käufe und/oder Verkäufe nach Tag gruppieren/summieren und jeweils einen Durchschnittspreis, aus diesen Trades, für jeden Tages-Pool erstellen und dann nach LIFO abrechnen? Ich glaube, dass nennt sich "Perioden-LIFO-Verfahren". Oder muss man unbedingt das permanente LIFO Verfahren einsetzen?
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Re: FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer
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4ley
on 26/05/2017, 16:25:59 UTC
Mich würde außerdem noch interessieren, ob man die Käufe und/oder Verkäufe nach Tag gruppieren/summieren und jeweils einen Durchschnittspreis, aus diesen Trades, für jeden Tages-Pool erstellen darf? Hoffe iudica und rquermann haben da Infos zu.
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Board Deutsch (German)
Re: Gebühren bei der Gewinnermittlung nach FIFO
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4ley
on 02/05/2017, 14:25:13 UTC
Da bei FIFO, bzw. bei der Ermittlung des Gewinns die Basiswährung EUR ist, muss auch bei einem Verlust von BTC (Gebühr) eine Umrechnung in EUR stattfinden. D.h. die Gebühr muss zum Zeitpunkt der Entrichtung in EUR umgerechnet werden und zusätzlich muss der Anschaffungs- und Veräußerungspreis gegenüber gestellt werden, um den Gewinn aus der "Veräußerung" der Gebühr zu ermitteln, denn die BTC für die Gebühr wurden ja auch irgendwann gekauft und haben folglich einen Anschaffungspreis. Genau für diese Umrechnung in EUR braucht man einen BTC/EUR Tageskurs. Wenn du z.B. BTC in USD gehandelt hast, muss USD in EUR zum aktuellen Tageskurs umgerechnet werden. Diese Daten werden dann z.B. bei Bundesbank oder Google Finance abgefragt.
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Board Deutsch (German)
Re: Gebühren bei der Gewinnermittlung nach FIFO
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4ley
on 07/04/2017, 15:48:46 UTC
@molecular was ich die ganze Zeit nicht berücksichtigt habe ist, dass man zum Zeitpunkt der Veräußerung auch die Gebühr veräußert und dadurch ein Gewinn entsteht, der zum Nettogewinn dazu addiert werden muss. Die folgende Rechnung müsste nun richtig sein. Was meint ihr?

(BTC0.5 * €1500 - BTC0.4 * €1000) = €350 // Gewinn aus Veräußerung
+ (BTC0.1 * €1500 - BTC0.1 * €1000) = €50 // Gewinn aus Veräußerung der Gebühr
- (BTC0.1 * €1500) = €150 // Verlust der Gebühr
= €250 // Netto Gewinn

@MinerVonNaka nach der oberen Rechnung müsste bei dir ein Nettogewinn von €25 rauskommen.

Sehe ich das richtig, oder ist da ein Logikfehler?

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Eine weitere Frage:

Bei z.B. Ein und Auszahlungen fallen auch Gebühren an, die bei FIFO berücksichtigt werden müssen. Nun gibt es ja kein direkten Veräußerungspreis. Holt ihr euch dafür einen Durchschnittspreis von irgendwoher, oder wie macht ihr das?

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Board Deutsch (German)
Re: Gebühren bei der Gewinnermittlung nach FIFO
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4ley
on 07/04/2017, 08:22:24 UTC
Nun solange wir uns mit dem Endergebnis einig sind Cheesy
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Board Deutsch (German)
Re: Gebühren bei der Gewinnermittlung nach FIFO
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4ley
on 06/04/2017, 21:12:26 UTC
Nun von dem ursprünglichen 1 gekauften BTC werden 0.5 BTC verkauft. Dabei fällt für den Kauf und den Verkauf jeweils eine Gebühr von 0.1 BTC an. Richtig? Folglich müsste die Rechnung dann so lauten: 1 - 0.5 - 0.1 * 2 = 0.3 BTC

Genau wie du sagst, die 0.1 BTC müssen vom Bestand verkauft werden, um damit die Gebühr zu begleichen.
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Board Deutsch (German)
Re: Gebühren bei der Gewinnermittlung nach FIFO
by
4ley
on 06/04/2017, 19:53:44 UTC
Nichts für ungut MinerVonNaka, dein Beitrag hilft mir absolut nicht. Das ich einen Steuerberater konsultieren kann, weiß ich selbst. Es geht mir hier um den Austausch. Meinst du mit "obere Rechnung" die von iudica oder molecular? Ich bin ganz moleculars Meinung, was die Berechnung angeht, nur das Ergebnis scheint nicht zu stimmen. Siehe Beispielrechnung. Hast du Feedback dazu?

EDIT: Du meinst deine zitierte Rechnung. So wie ich das sehe, stimmt diese nicht. Die Gebühr für die Veräußerung muss 15€ Betragen, weil die Gebühren BTC bei der Veräußerung auch zum gleichen Preis veräußert werden
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Board Deutsch (German)
Re: Gebühren bei der Gewinnermittlung nach FIFO
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4ley
on 06/04/2017, 14:08:23 UTC
Hi molecular,

genau so verstehe ich das auch, nur das bei deiner Rechnung ein Gewinn von +/- 0 EUR und Besitz von 0.3 BTC rauskommt.

Denn (BTC0.5 * €1500) - (BTC0.5 * €1000) - (BTC0.1 * €1500) - (BTC0.1 * €1000) = €0