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Bezogen auf deine Beispiele würde der clevere Geschäftsführer Hans Bitcoin im Bsp. 1 wohl wie folgt agieren:
5. Token B wird nach 6 Monaten für 5.000€ verkauft um steuerverluste zu realisieren.
6. Token B wird sofort wieder für 5.000€ eingekauft und weiter gehalten, da eine Wertsteigerung erwartet wird.
So angepasst würde es für die Bitcoin mbH dann auch keinen Unterschied zwischen Bsp. 1 und 2 mehr geben.
Das ist für mich übrigens keine Verlustabsicht und keine Steuerumgehung, sondern nornales trading i.V.m. dem kleinen 1x1 der Steueroptimierung: Verluste vorziehen, Gewinne laaaange nach hinten schieben....
Was die verlustabsicht angeht hatte ich eher an sowas gedacht:
1. Hans bitcoin kauft den bereits toten memecoin $Shit weil er an eine explosive Kursentwicklung glaubt.
2. Nach 1Y zuckt $Shit nicht mal mehr, sämtlichen Börsen haben $Shit delisted und nur auf einigen Börsen ist der Coin noch handelbar, allerdings mit nahezu 0 Volumen und einem leeren Orderbook.
3.Hans Bitcoin transferiert alle $Shit an die Shit-Dex und setzt Verlaufsorders bei 1000% gewinn und setzt somit eine dominante sell-wall im orderbook.
4. Bitcoin mbH setzt bei Shit-Dex eine große buy market order auf $Shit die gerade ausreicht um die sell wall zu eliminieren. Der pump ist nicht nachhaltig, da sofort darauf der kurs wieder auf das alte Niveau einbricht. Kurz vor Ende des Jahres realisiert Bitcoin mbH die Verluste.
Fazit: Hans bitcoin hat 1000% Gewinn steuerfrei realisiert während Bitcoin mbH die Verluste mit Unternehmensgewinnen verrechnet.
DAS wäre in meinen Augen eine echte Verlustabsicht aus steuerlichen Gründen, die einem dann wohl aber auch zurecht als unzulässige steuergestaltung auf die Füße fallen würde....
Vor allem den 4. Punkt finde ich persönlich recht interessant, das kann dir das FA nämlich jederzeit unterstellen wenn man Gewinn macht, vor allem in Kombination mit dem letzten Punkt.
Soll das heißen automatisiertes trading ist in Österreich gewerblich? Zum Glück ist der "digitale Raum" bei uns in DEU noch Neuland...
