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Showing 11 of 11 results by kryptomanier
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Board Politics & Society
Merits 4 from 1 user
Re: Who ever used the Tax Tool CryptoTax?
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kryptomanier
on 06/09/2019, 13:17:17 UTC
⭐ Merited by suchmoon (4)
Because no one shared their experiences, I have now tried it myself. I especially like the automatic linking between deposit and withdrawal as well as the recognition of hardforks etc.

Also my tax consultant recommended it because he thinks it is important that the tax logic is certified by an experienced company (KPMG).

This still isn't enough. I would much rather hire a CPA to handle this issue, instead of putting it through a computer program and praying that everything worked out correctly.

Hire a professional CPA who knows (or is familiar) with cryptocurrencies and the laws surrounding the capital gains around them. Don't use a computer program because it's much cheaper.

I am very sure that no tax consultant will do the tax calculations without a program. Nowadays, the tax consultant programs are unfortunately not made for crypto currencies. No tax consultant can calculate with FiFo or transactions on different stock exchanges etc. without a professional program.

And because you said you shouldn't use it just for being cheaper: If your tax consultant's fee exceeds your profit, it makes no sense for me to hire the tax consultant.

Most of the community of crypto currencies all reject the old values like FIAT money etc. but with digital innovations like tax programs that can replace tax consultants everyone is afraid...
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Board Politics & Society
Re: Who ever used the Tax Tool CryptoTax?
by
kryptomanier
on 05/09/2019, 08:36:06 UTC
Because no one shared their experiences, I have now tried it myself. I especially like the automatic linking between deposit and withdrawal as well as the recognition of hardforks etc.

Also my tax consultant recommended it because he thinks it is important that the tax logic is certified by an experienced company (KPMG).
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Board Politics & Society
Re: Who ever used the Tax Tool CryptoTax?
by
kryptomanier
on 04/09/2019, 14:52:43 UTC
It is not necessary to download anything. It’s a web application. It is similar to cointracking but with focus on the tax compliance but also with reporting features. As far a I see they also have certified their tax logic by a BIG Four company.
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Board Politics & Society
Topic OP
Who ever used the Tax Tool CryptoTax?
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kryptomanier
on 03/09/2019, 07:25:06 UTC
Has anybody used https://cryptotax.io/en-us/ for the US tax market? I just saw, that they have a sweepstake where they will pay your crypto taxes  Grin

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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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kryptomanier
on 18/05/2018, 08:18:05 UTC
Hier ein interessanter Artikel zu Steuern & Masternodes:

https://cryptotax.io/de/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Komme mit dem Juristen-Deutsch nicht so gut zurecht, jedoch denke ich das Fazit lautet: Eventuell Steuerfrei, lage unklar bis ein Gericht etwas anderes sagt?

Ich habe hierzu auch ein Youtube-Video gefunden. Ist vielleicht besser verständlich für Laien Wink

https://www.youtube.com/watch?v=8XGWrNT3kAY
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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuern auf Erträge von Masternodes
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kryptomanier
on 16/03/2018, 14:59:20 UTC
Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.

Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.

Wenn das nicht selbstständig ist was dann bitte? Oder bist Du mit Deinem Masternode bei Deiner Frau/Freundin angestellt? Wink Nur weil Du es "nebenbei" machst ist es doch trotzdem selbstständig.

Und ja, ich denke das auch Trader die dauerhauft kaufen/verkaufen ein Gewerbe hierfür anmelden müssen.

Und wer sagt das in Dein Gewerbe dauerhaft investiert werden muss? Das ist doch keine Definition von einem Gewerbe das dort immer wieder investiert werden muss. Außerdem hast Du doch auch laufende Ausgaben für Deinen Masternode (feste IP-Adresse, evtl. Servermiete, evtl. Stromkosten, evtl. Internet-Kosten, ...).

Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden.

Es kann ja auch durchaus sein das ein (oder Dein) Finanzamt das anders sieht. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Deshalb hatte ich in meinen vorherigen Beiträgen geschrieben es KANN vom FA unterstellt werden. MUSS aber natürlich nicht. Cool

Würde es erstmal nicht so sehen, dass es egal ist ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder eben nicht. Wie schon beschrieben ist der Dokumentationsaufwand höher (Gewinn > 50.000 => Bilanzieren) und es muss ab 24.500 zusätzlich Gewerbesteuer bezahlt werden. Und ob dann nicht alle Tradinggeschäfte des Gewerbe zugeordnet werden ist wohl auch dann Frage des FA. Ob das so irrelevant, dass man seinen Masternode direkt dem § 15 EStG unterwerfen will sei mal dahingestellt.

Selbstständig sehe ich deswegen kritisch, da ich meine Einnahmen nicht gezielt steuern kann. Mir fehlt da die Unternehmerinitiative, die konkret die Einnahmen bestimmen kann. Bin ja dem Algorithmus und dem jeweiligen Coin unterlegen. Sei aber wohl eine Auslegungssache und kann wohl so oder so betrachtet werden.

Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung hast du ja noch nichts gesagt. Wie sieht es denn hier aus? Siehst du bei dem Kaufen von Coins für einen Masternode und der daraus resultierenden Fruchtziehung eine Überschreitung?
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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuern auf Erträge von Masternodes
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kryptomanier
on 16/03/2018, 08:55:45 UTC
Warum soll das Betreiben eines Masternodes als gewerblich einzustufen sein? Im Prinzip hast du doch keine Aufwendungen eher mit Proof of Stake als mit Mining vergleichbar. Du kaufst dir nur die erforderlichen Coins, und benötigst für sehr wenig Geld im Monat (5-10 $) einen Server und schon erhälst du passives Einkommen. Also daraus eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen, verstehe ich nicht ganz. Dann müsste Staking ja auch den gewerblichen Einkünften unterliegen. Sehe zumindest kein Verlassen der privaten Vermögensverwaltung, sowie keine Selbstständigkeit vorliegen.

Vielen Dank!

Schau Dir doch mal den §15 EStG an:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

Warum also soll das Finanzamt Dir kein Gewerbe unterstellen KÖNNEN wenn alle Punkte erfüllt sind?
1. Du machst es dauerhaft
2. Du machst es um Gewinn zu erzielen
3. Durch den späteren Verkauf der Coins über Exchanges trifft auch der Punkt "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" zu


Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.

Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.



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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuern auf Erträge von Masternodes
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kryptomanier
on 15/03/2018, 09:08:15 UTC
Das Betreiben der Masternodes ist für mich wie das Mining von BTC eine gewerbliche Tätigkeit. Das Halten der Coins, um damit z.B. genug voting power (wie z.B. bei Lisk) zu haben, halte ich hier für sekundär.

Die Rewards, die man z.B. beim voting für pools bekommt, sind für mich klassische Kapitalerträge, also Zinsen.

In allen Fällen sind die erhaltenen Coin nicht steuerfrei, weder 1 Jahr noch 10. Dies gilt nur für die Wertsteigerung von Coins im Privatvermögen und nicht, welche man aufgrund gewerblicher Tätigkeit oder als Zinszahlung erhält.


Die meisten Finanzämter haben das noch nicht auf dem Schirm und sehen das als privates Veräußerungsgeschäft.

VG
Iudica

Warum soll das Betreiben eines Masternodes als gewerblich einzustufen sein? Im Prinzip hast du doch keine Aufwendungen eher mit Proof of Stake als mit Mining vergleichbar. Du kaufst dir nur die erforderlichen Coins, und benötigst für sehr wenig Geld im Monat (5-10 $) einen Server und schon erhälst du passives Einkommen. Also daraus eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen, verstehe ich nicht ganz. Dann müsste Staking ja auch den gewerblichen Einkünften unterliegen. Sehe zumindest kein Verlassen der privaten Vermögensverwaltung, sowie keine Selbstständigkeit vorliegen.

Vielen Dank!
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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?
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kryptomanier
on 30/10/2017, 11:40:47 UTC
Weiß einer wie denn die Einkünfte genau zu besteuern sind die ich durch eine Kryptowährung erziele?

Angenommen ich Stake oder ich erziele GAS durch Neo. M.M.n. sind diese dann entweder gemäß §22 Nr. 2 EStG oder nach §20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Macht ja schon einen deutlichen Unterschied ob ich 25% + Soli (...) zahle oder meinen persönlichen Steuersatz (dabei angenommen er wäre >25%). Hat hier einer Ideen oder Vorschläge.

Iudica hatte ja außerdem angemerkt, da die Fristverlängerung nicht bei Fremdwährungsguthaben angewendet werden kann. Dabei gehst du wahrscheinlich darauf ein, dass die Zinsen nicht aus der virtuellen Währung entspringen sondern aus der Kapitalforderung an sich? Die Einkünfte stellen damit keine Einkünfte des Coins dar, sondern des Forderung. Sehe ich das richtig?

Was auch noch nicht in dieser Runde geklärt wurde, ich habe es zumindest nicht gefunden, ist die Wiederauflebung der Frist. Angenommen ich halte Neo auf einer Exchange und generiere somit kein Gas. Nach einem Jahr tritt somit meine Steuerfreiheit ein. Wenn ich diese dann auf eine Wallet transferiere wo ich GAS erhalte, wird dann meine Steuerfreiheit ,,gelöscht" und erhöht sich auf 10 Jahre wieder? Ich hatte dazu mal einen Gesetzeskommentar gelesen finde ich jedoch zurzeit leider nicht. Vielleicht hat einer von euch dazu eine Quelle oder Aussage.
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Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
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kryptomanier
on 09/10/2017, 17:11:07 UTC
Die Einzelbewertung ist nicht möglich, da es sich technisch nicht umsetzen lässt. Fifo lässt sich mit der von dir erwähnten Argumentation genauso ablehnen, aber aus anderen Gründen bejahen.

Lifo gibt es genauso Gründe pro und contra.

Zur Zeit hat dies den Vorteil, dass man mit einer entsprechenden Begründung 3 verschiedene Verbrauchsreihen beim FA durchbekommt. Wie es am günstigsten ist.

Aus welchen Argument meinerseits lässt sich Fifo ablehnen und aus welchen Gründen bejahen? Wäre hilfreich wenn dazu immer eine Ausformulierung bestenfalls eine Zitation zum Gesetzestext dabeisteht.





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Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
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kryptomanier
on 09/10/2017, 10:32:53 UTC
Hallo zusammen,

habe nun jetzt die meisten Antworten hier durchgelesen und merke, dass hier nicht wirklich Einigkeit herrscht. Viele berufen sich bezüglich des Verbrauchsfolgeverfahren auf den §23 (Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.)

Meines Erachtens findet dieser hier jedoch keine Anwendung da durch die Bafin Bitcoin klar als Rechungseinheit eingestuft wurde. (,,VC sind dagegen kein gesetzliches Zahlungsmittel und daher weder Devisen noch Sorten. Sie sind auch kein E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), da es keinen Emittenten gibt, der sie, unter Begründung einer Forderung gegen sich, ausgibt". von Bafin Website

Die Erwägung Fifo bzw Lifo zu benutzen ergibt sich meines Erachtes aus einem ganz anderen Kontext. Grundsätzlich gilt das Einzelbewertungsverfahren. Da dies aufgrund von fehlender Transparenz bei Offenlegung gegenüber dem FA m.M.n. fast nicht möglich ist, muss ein anderes Verfahren gegenüber dem Einzelbewertungsverfahren genutzt werden. Hier kommen dann Fifo sowie Lifo ins Spiel. Hier muss natürlich immer geschaut werden welche Option für einen selber steuerlich sinnvoller ist. Lifo hat den Nachteil, dass man eigentlich bei öfteren Traden die Jahresfrist nie erreicht.

Falls mir einer erklären kann wieso  23 Nr. 2 S. 3 angewendet werden sollte würde das die Community wohl in dieser Hinsicht weiterbringen. Ich sehe immer wieder Leute die mit diesem Paragraphen hantieren, jedoch mir nicht erklären können wieso dieser bei Kryptowährungen angewendet werden soll...