Alle Verkäufe von allen Cryptos sind steuerpflichtig, egal ob in Fiat oder andere Cryptos. Und es ist völlig Wurscht ob Du die in einem Wallet oder einer Exchange aufbewahrst, entscheidend ist der Zeitpunkt des Erwerbs und des Verkaufs. Wenn ein Jahr dazwischen liegt ist der Gewinn Einkommens oder sonstige steuerfrei, und bei weniger als einem Jahr ist der Gewinn Einkommens steuerpflichtig.
Von daher ist das hier völlig richtig bei dem Thema. Wenn Dir das nicht klar ist solltest Du Dich gründlich informieren und dann Deine Tradingstrategie noch mal überdenken.
Kann ich daraus schließen dass Du der Meinung bist die Gewinne müssten 50:50 vor Steuern geteilt werden?
Dann wird dieses Modell komplett uninteressant.
So sieht's aus. - Vor allem sollte man mit solchen öffentlichen Angeboten vorsichtig sein:
Wir können denen als anbieten die ihre XIN los werden wollen diese zu verkaufen. Mit den Trades kommt mehr raus als sie jetzt bekommen würden.
Damit es sich auch für die Trader auszahlt sind mindestens 100.000 XIN nötig.
Hier liest ja nicht nur das Finanzministerium mit, sondern auch die BaFin.

- Und die mag überhaupt nicht, wenn jemand Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Erlaubnis anbietet:
Jeder, der in Deutschland Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben will, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis. Die Erlaubnis zum Betreiben eines Einlagenkreditinstituts erteilt die Europäische Zentralbank (EZB) in Abstimmung mit der BaFin als nationaler Aufsichtsbehörde. Grundlage hierfür sind die §§ 32, 33 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 1 der SSM-Verordnung. Für die Erteilung der Erlaubnis, sonstige Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen, ist die BaFin zuständig (§§ 32, 33 KWG).