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Showing 20 of 31 results by gazoox
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Board Deutsch (German)
Wallet Trennung möglich?
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gazoox
on 29/12/2018, 15:27:22 UTC
Hallo

Habe folgendes schon oft recherchiert bezüglich Cointracking aber NIE etwas sinnvolles gefunden:

Wie ist es möglich eine ordentliche FIFO Kette in der Steuerberechnung zu bekommen, MIT WALLET TRENNUNG? In der FAQ gibt es Hinweise, aber keine Ahnung wie das gehen soll...
Ist die Wallet Trennung denn irgendwie auf dem Schirm von Countracking?

Ich verstehe absolut nicht, wie man die Steuerberechnung in Deutschland von Cointracking berechnen lassen kann ohne ordentliches FIFO+Wallet Trennung  Huh
Zum Vergleich: Aus diesem Grund habe ich für die Steuerberechnung Cryptotax verwendet. Die zu versteuernde Summe ist mit ordentlicher Wallet Trennung gerade so unterhalb der Steuerpflicht, mit Cointracking aber das 30 (dreissig)- Fache!!

Wird z.B. BTC auf eine exchange verschoben und dort getraded, nimmt Cointracking nicht die auf dieser Exchange liegenden Coins für FIFO an, sondern die letzten Coins in der Kette über alle BTC Konten. Ein 2. älteres BTC Wallet (noch unterjährige Coins), das z.B. zum HODLN genutzt werden soll, wird damit leider Belastet, obwohl es an der Transaktion garnicht beteiligt sein sollte. Alle strategischen Planungen sind nutzlos ohne Wallet Trennung.

Bitte nicht falsch verstehen... Ich finde Cointrcking super zum Protokollieren. Dessen Steuerberechnung ist aber absolutes NoGo.

Falls es einen praktikablen Workaround gibt, bitte ich diesen zu nennen. Auch habe ich noch nichts gefunden, daß das FA die Wallet Trennung nicht anerkennen würde.

Gruß

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Board Deutsch (German)
Re: CoinTracking - Gewinn/Verlust Portfolio und Steuer Reporting für digitale Coins
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gazoox
on 09/02/2018, 18:02:09 UTC
Hallo zusammen,

ich habe die letzten Tage alle meine Trades importiert und aufbereitet und hab es jetzt tatsächlich - mit mittelmäßigem Aufwand - geschafft, mein Portfolio korrekt abzubilden. Beim Steuerreport habe ich jetzt leider ein Problem, das mir der Gewinn zu hoch ist  Grin Spaß beiseite, was ich getan habe ist folgendes:

Kurz vorab, ich habe nichts in Pools gruppiert oder ähnliches und bei mir ist alles Short getradet. Im November 2017 habe ich mehrmals LTC gegen EUR auf GDAX getradet und damit ein bisschen Gewinn gemacht. Da mir GDAX dafür aber nicht gut genug gefallen hat, habe ich dort LTC gekauft und die komplette Menge dann an die Börse meines Vertrauens gesendet. Dort habe ich die LTC einmalig gegen USDT gehandelt und anschließend einige ALTs gekauft. Laut der Tradeliste wird dies auch korrekt dargestellt. Ich hab mir die Mühe gemacht meine LTC manuell durchzurechnen und durch den Verkauf der LTC nach USDT war mein LTC-Bestand am 16.11. auf Null laut cointracking Excel-Export.
Im Dezember hatte ich wieder einige LTC-Trades gegen USDT gehandelt, was auch korrekt in der Übersicht dargestellt wird. Im Anschluß wollte ich - so kurz vor Weihnachten - ein paar LTC auscashen, habe dazu auf der Börse mit USDT LTC gekauft, nach GDAX transferiert und dort in EUR verkauft. Anders wäre ein Transfer nicht möglich gewesen. Problem jetzt im Steuerreport: Die auf GDAX verkauften LTC in EUR werden aus dem Kaufpool vom 16.11. genommen. da der Kurs stark variiert, wird mir ein ziemlich großer Gewinn angerechnet, obwohl mein LTC-Bestand ja am 16.11. auf NULL war und nicht dieser Kaufpool genutzt werden dürfte.
Welche Möglichkeiten habe ich, dies zu korrigieren bzw. den Fehler zu finden? Oder gibt eine Statistik über die Kaufpools und deren tagesaktuellen Stände?
Liegt das Problem beim Verkauf der LTC in USDT? Müsste ich hier noch einen EUR-Trade einfügen oder ähnliches?

Wer eine Idee hat, vielen Dank vorab für die Hilfe Smiley

 Shocked Sofern ich dich richtig verstanden habe... Mein Darstellung sollte die gleiche sein: https://bitcointalk.org/index.php?topic=208506.msg29403607#msg29403607
Beim kurzfristigen Umtausch über eine Hilfswährung ist es zumindest beim echten Währungsumtausch lt. Gesetzt so, daß es FIFO eines Depots nicht beeinflusst.
Es müsste also nurnoch darum gehen, es dem FA zu vermitteln, so daß sie es auch verstehen: https://bitcointalk.org/index.php?topic=208506.msg29906788#msg29906788

Mit einer Wallet Trennung auf CoinTracking wäre die Sache natürlich in der Darstellung einfacher. Eindeutige Rechtssicherheit gibt es jedoch trotzdem (noch) nicht.
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Board Deutsch (German)
Re: CoinTracking - Gewinn/Verlust Portfolio und Steuer Reporting für digitale Coins
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gazoox
on 08/02/2018, 17:50:53 UTC
Allerdings hat er mir den Zahn gezogen, dass virtuell gebildete Trade-Gruppen so ohne weiteres anerkannt werden. Wenn hier nach klassischem Wertpapier-Vorbild eine "Depottrennung" gemacht werden soll, dann mit nachvollziehbarem, getrennten Halten der Bestände (Nämlichkeitsprinzip). Meine 2017er-Situation ist leider nicht so darstellbar.

Hast du dafür ein Anwendungsbeispiel bekommen Huh  Googlen spukt nicht viel aus.
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Board Deutsch (German)
Re: CoinTracking - Gewinn/Verlust Portfolio und Steuer Reporting für digitale Coins
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gazoox
on 07/02/2018, 18:23:40 UTC
Wallet/Exchange Trennung für FIFO... Trade umweg via BTC/ETH
Problem:
Beim Trade Altcoin zu anderem Altcoin muss oft ein Trade Umweg über BTC oder ETH gewählt werden. Lt. Gesetzt, sofern es nicht anders möglich sein sollte, müsste über den Zwischentausch zu ETH oder BTC doch kein Steuerfall eintreten, somit möchte ich dafür kein FIFO zu meinem Long term ETH oder BTC Wallet anfallen. In der Berechnung wird jedoch aus dem FIFO aller ETH oder BTC geschöpft (incl. die meines BTC ETH Wallets).
Da dessen coins der Haltefrist unterliegen ("short"), wird die volle Versteuerung angenommen. Gibt es hierzu Lösung bzw. steuerliche Einschätzung? (Bei echten Fremdwährungen wird bei Analogem Fall keine Versteuerung fällig).
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Board Deutsch (German)
Re: CoinTracking - Gewinn/Verlust Portfolio und Steuer Reporting für digitale Coins
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gazoox
on 01/02/2018, 18:26:17 UTC
Hallo,

ich habe gerade ein Feature request Ticket erstellt. Aber da der Support wohl zur Zeit sehr ausgelastet ist und dieses Thema vielleicht auch andere interessiert erläutere ich das hier nochmal. (Vielleicht hat ja auch schon jemand eine andere Lösung)

Es geht um das Problem eine separate FIFO/LIFO Berechnung pro Account/Wallet zu machen. Das ist insbesondere dann wichtig wenn man coins in einer Wallet hält und gleichzeitig auf einem Exchange handelt. Bei der Gewinnberechnung über alle Accounts werden so die Haltefristen der coins in der wallet nicht korrekt berücksichtigt.

Hier im Forum kam die großartige Idee für die Wallet über die eine separate FIFO/LIFO berechnung durchgeführt werden soll eine eigen Währung anzulegen. Das sieht dann folgendermaßen aus:
1. eigene Währung erstellen z.B. BTC_paperwallet
2. eigenen Preis für die Währung festlegen: BTC_paperwallet = 1 BTC
Und schon wird für die BTC in der wallet eine separate berechnung durchgeführt.

Das Problem ist aber das dies für Altcoins nicht funktioniert, da der Preis für eigene Währungen nur in BTC angegeben werden kann.
Wenn man den Preis für die Eigene Währung auch in Altcoins angeben könnte wäre die getrennte FIFO berechnung sehr einfach. Es Müsste nochnichtmal ein beliebiger Preis in Altcoins angegeben werden könnten. Man müsste den Preis eben nur auf eine andere Währung fixieren können. Also LTC_paperwallet= LTC, ETH_wallet=ETH, ZEC_wallet=ZEC,...

Ich hoffe das war verständlich. Beste Grüße.


Ich versuche mich auch gerade an der Thematik. Hätte das gerne für ETH und BTC verwendet. Ein Long Term BTC Wallet, win Wallet für ETH-long term, ein anderes für ETH + diverse Token und ein ETH Wallet für den "Transit" für umgewandelte Coins die nur einige Minuten/Stunden dort lagern. Ein Exchange Vorgang soll dann die Long term Wallets von BTC und ETH nicht beeinflussen: irgendein Coin zu BTC zu ETH zu Ziel-Coin, ggf. über mehere Exchanges hinweg, dafür das ETH Transit Wallet.  Tongue

Gibt es die Rechtslage tatsächlich nicht klar her, ob hier eine Trennung vorgenommen werden kann? Bei Umtausch von Währungen über "Hilfwährungen" ist dies doch gängig, wenn der exchange innerhalb eines Tages statt findet.

Könnt Ihr die die Chancen bei CoinTracking einschätzen zur Umsetzung oder mind. die des Workarounds?

Bis jetzt ist es also nur möglich eine Trade-Gruppe anzulegen, diese wird aber beim Steuerreport nicht berücksichtigt und muss vor Berechnung manuell abgewählt/ausgewählt werden. (habe ich versucht, umständlich)
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Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
gazoox
on 14/01/2018, 22:25:38 UTC
  • Bezüglich "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" versuche ich die Frage schon seit Wochen eindeutig zu beantworten ob zutreffend: Gibt es eine Haltefristerhöhung für "Proof of Stake (POS)" Coins?
  • Falls "Ja": Erhöht sich die Haltefrist dennoch, wenn die allererste POS-Zins-Einnahme nach ablauf der ersten Haltefrist-Jahr einging?

Verschiedene Internetseiten sprechen davon, daß für (echte) Devisen im ersten Jahr keine Zinsen gezahlt werden dürfen. Im 2. Jahr aber kein Problem. Wenn POS das allererste Mal nach mind. 1 Jahr stattfindet, erhöht sich die Haltefrist nicht. Dürfte also für die Analogie POS zutreffen.

Quote
§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte, Nr 1.1 Satz 4
...Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre..

Bin kein Rechtsexperte. Die Satzgestalltung liest sich so, daß es egal ist in welchen Kalenderjahr die (Zins-) Einkunfte stattfinden. Abgelaufene Haltefrist darf demnach nicht wieder aufflammen.
Irgendwelche Experten die das anders auslegen?


Die Auslegung habe ich hier auch gefunden:
Quote
https://www.steuer-schutzbrief.de/bitcoins.html
"...Der Kauf und spätere Verkauf von Bitcoin und allen anderen Währungen außer Euro stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar (§ 23 EStG), für das eine so genannte Spekulationsfrist gilt. Nach Ablauf dieser Haltefrist ist ein etwaiger Verkaufsgewinn steuerfrei. Normalerweise beträgt bei Fremdwährungen die Spekulationsfrist 1 Jahr. Falls Sie allerdings innerhalb dieses ersten Jahres Zinsen für Ihre gehaltenen Bitcoins bekommen, verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre. (Die Zinsen selbst unterliegen der Abgeltungsteuer.)"
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Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
gazoox
on 13/01/2018, 23:44:17 UTC
  • Bezüglich "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" versuche ich die Frage schon seit Wochen eindeutig zu beantworten ob zutreffend: Gibt es eine Haltefristerhöhung für "Proof of Stake (POS)" Coins?
  • Falls "Ja": Erhöht sich die Haltefrist dennoch, wenn die allererste POS-Zins-Einnahme nach ablauf der ersten Haltefrist-Jahr einging?
Und täglich grüßt das Murmeltier? Manchmal frage ich mich, ob ich im falschen Film bin. Was wurde denn in den 3 Posts über dir gesagt?

Ich krieg die komplette Argumentation dafür gerade nicht zusammen. Glaube aber irgendwo gelsen zu haben daß dies bei Fremdwärungsdarlehen nicht zutrifft. POS lese ich gerade nicht heraus.
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Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
gazoox
on 12/01/2018, 19:39:36 UTC
  • Bezüglich "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" versuche ich die Frage schon seit Wochen eindeutig zu beantworten ob zutreffend: Gibt es eine Haltefristerhöhung für "Proof of Stake (POS)" Coins?
  • Falls "Ja": Erhöht sich die Haltefrist dennoch, wenn die allererste POS-Zins-Einnahme nach ablauf der ersten Haltefrist-Jahr einging?


Ich möchte dennoch etwas weiter nachhaken um einiges besser zu verstehen:

  • Generell gilt: "FA arbeit mit den Vorgaben der Finanzministerien."
    Ist "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" eine solche Vorgabe und daher für alle ?FA Verbindlich? / ?nur für Bayern? / ?freiwillige Annerkennung eines jeden FA?
  • Sind Fälle bekannt wo diese Regelung vom FA eindeutig angewendet oder abgelehnt wurde wegen der Umklarheit ob "Rechnungseinheit" und "ist/ist nicht Fremdwährung".
  • wegen der Layer Thematik: z.B. ETH mit meheren Wallets: eins für cold storage, eins mit ERC20, eins für "transit" für coins mit kurzer Verweildauer für exchange von xyz zu ETH bei Börse zzz, transfer zum ETH wallet, dann transfer zu botcoin.de mit cashout innerhalb eines Tages.
    ->Wenn ich den Weg der "Transit Coins" korrekt nachweise, sollte es keine Probleme geben, oder? Darf das FA alle ETH Bestände als FIFO betrachten, ohne Rücksicht auf das Einzelwallet? Damit wäre das "Transit Konto" ja sinnlos.
  • Wie wird eine Steuererklärung vom Crypto-Steuerberater untermauert mit Begründung in schriftlicher Form beim Einreichen? Die Trades werden alle aufgelistet (soweit klar). Falls die Dinge wie "Haltefristerhöhung bei POS" aufkommen, wird der Steuerberater dies beim FA automatisch entgegenwirken mit der Begründung von "LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32" oder wartet man ab wie das FA entscheidet und legt dann wiederspruch ein?

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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?
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gazoox
on 05/12/2017, 20:05:25 UTC
Frage zu Lisk:

Wenn ich Delegates gevoted habe und nun monatlich ca. 1 Lisk bekommen habe, hat sich jetzt die Haltefrist schon auf 10 Jahre erhöht?

Ungeklärt! Es hängt davon ab ob die Coins die Einnahmen generieren (dann ja) oder ob sie quasi ein Befähigungszertifikat sind, dass dir bzw. den Delegates erlaubt eine Netzwerkaufgabe zu erfüllen für die du vergütet wirst. Ich vertrete wie einige andere hier auch eher letzteren Ansatz und danach wäre keine Haltefriständerung, schließlich sind die Coins ja auch zu keinem Zeitpunkt im Zugriff/Besitz des Delegates (womit es schonmal kein Verleihen ist!).


Die bisherige Gesetzeslage bezieht sich auf "Analogien" zur geltenden Recht(?). In vielen Punkten ist die Gesetzesgebung nicht eindeutig.

Zu der Frage ob "Zinsen" (zinsähnliche Einnahmen) bei Fremdwährungen die 10 Jahres Haltefrist auslösen empfiehlt das Bayrisches Landesamt für Steuern diese Regelung NICHT anzuwenden. Es ist scheinbar nicht eindeutig geregelt, es gelten unterschiedliche Ansichten oder nicht eindeutige Festlegungen, auch unter den Finanzämtern.  Huh

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-39129.xhtml?currentModule=steuern  (Hinweis im letzter Satz)
http://www.iww.de/astw/strategische-vermoegensberatung/strategische-vermoegensberatung-fremdwaehrungsgeschaefte-besteuerung-der-veraeusserungsgewinne-ab-2009-f67880
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/498931/

Wird dies beim FA denn so angewendet oder können sie beliebig ohne Kriterien entscheiden?
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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?
by
gazoox
on 30/11/2017, 21:09:11 UTC
Es wurde schonmal eine Frage gestellt, die aber unbeantwortet blieb:

Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Rückabwicklung der Einnahme: Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.

Ja, diese Frage hatte ich mal hier https://bitcointalk.org/index.php?topic=1951300.msg25302684#msg25302684 gestellt.
Ich frage mich, ob weiterhin die Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre beträgt, wenn man die erhalten Erträge( durch das Verleasen) wieder an den Node im gleichen Kalenderjahr "zurück überweist".
Aber deine Annahme, dass die Einnahme erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden kann, ist verkehrt. Die Einnahme (wie z.B. Zins bei POS-Coins) bekommst du ja unterjährig. Frage mich auch, was du mit verbrennen meinst? Es gilt immer noch das Zuflussprinzip.


https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
1 Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.
4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;


> Bezieht sich auf Satz 4:
Abrechnung der Steuer erfolgt jährlich aufgrund Einnahmen/Ausgaben etc.. Durch PoS gabs ne Einnahmequelle  z.B. dieses Jahr, das Jahr ist aber noch nicht zuende und die Einnahmen werden bis zum Jahresende "zerstört" oder durch einen anderen dagegenzurechnenden Ausgabe bis auf 0 oder negtiven Wert gegengerechnet. Folglich gibt es keine Einnahmen und Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist nicht zutreffen (und auch nie beabsichtigt).
Wäre das Denkbar im Gesetzeskontext?
Wobei ich mir nicht sicher bin ob es überhaupt irgendeine Ausgabe ausser den Betrieb eines Servers für den man PoS bekommt...


> Satz 4, Verständnisprobleme, unabhängig ob Crypto oder nicht... Egal wann innerhalb von 10 Jahren das Gut als irgendeine Art Einkunftsquelle (z.B. Vermietung) dient, erhöht sich die Haltefrist (damit Besteuerung) auf 10 Jahre oder ist es egal nach dem erstan Jahr Haltefrist wie das Gut danach genutzt wird. (Satz 4 dient ursprünglich dazu irgendwelche Steuerschlupflöche zu schließen z.B. bei Beteiligung an Schiffscontainerfonds und deren weiter-Vermietung...)


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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?
by
gazoox
on 29/11/2017, 21:39:34 UTC
Es wurde schonmal eine Frage gestellt, die aber unbeantwortet blieb:

Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.



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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Verlängerung der Haltefrist bei POS-Coins
by
gazoox
on 27/11/2017, 19:56:10 UTC
Ich habe vor kurzem eine größere Menge NEM verkauft, die ich seit der Ausgabe 2014 (!) gehalten habe.
Jetzt hat mir mein Steuerberater gesagt, dass eine Coin nur dann für Steuerfreiheit eine Haltefrist von 1 Jahr hat, wenn diese kein weiteres Kapital generiert.
Ansonsten würde sich die Haltefrist auf 10(!) Jahre erhöhen!
Bei NEM gibt es aber POI und das habe ich auch genutzt.
Kann es wirklich sein, dass ich dafür nun nach über 3 Jahren die volle Steuer zahlen muss?  Cry
Nur wegen den paar Kröten aus POI??  Cry Cry Cry Cry
Ja, das ist leider so. Habe ich neulich erst mit meinem Steuerberater drüber gesprochen. Sehr ärgerlich. Ich habe auch einige Waves und diese "verleast". Hätte jetzt eigentlich steuerfrei abladen können, aber naja... Sad

Wann sind deine Coins eingegangen und hast du innerhalb eines Jahre angefangen zu harvesten / "verleast"? Was ist wenn  das harvesting / "verleasen" nach einem Jahr Haltefrist starten? Es müsste hier doch der Einzelfall speziell geprüft werden?
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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?
by
gazoox
on 26/11/2017, 17:21:31 UTC
Es gibt 3 Sichtweisen von denen wohl keine gesichert ist.
1) Nach dem ersten Jahr ohne Einkünfteerzielung sind die Coins steuerfrei, egal ob danach POS betrieben wird.
2) Auch nach dem ersten Jahr ohne Einkünfteerzielung kommt es zur Steuerpflicht, wenn danach Einkünfte durch die Coins erzielt wurden. 10-Jahresfrist.
3) Die 10-Jahresfrist trifft überhaupt nicht auf Coins zu, weil diese Fremdwährungsguthaben sind und die 10-Jahresfrist darauf nicht anzuwenden ist.

¯\_(ツ)_/¯


[/quote]


Vielen Dank für die Präzisierung   Smiley


Ich nehme mit: Steuerberater sollte auf jeden Fall zu Rate ziehen, da keine Klare Regelung


Für meinen genannten Fall: 03-2015 initial coins, Havesting das erste Mal nach über einem Jahr + ein (evtentueller zukünftiger) größerer Cashout 50.000€ aufwärts oder mehr...

Folgenden allg. Fragen habe ich hier und da schon in ähnlicher Form gesehen, jedoch ohne Hinweise auf ein Fazit. Gibt es bekannt Fälle/Vorgehen zu:


> Wie geht das Finanzamt i.A. bei unklarer Rechtslage vor? Erstmal alle Daten verlangen und worst case annehmen und Steuern verlangen oder das Verfahren so lange ruhen lassen bis es eine Festlegung gibt? (wäre ggf der Steuerbescheid dann "vorläufig" oder "entgültig", wobei entgültig doch heissen würde, daß ich ihn nicht mehr anfechten könnte, falls die Lage sich durch eine Festlegung zu meinen Gunsten ändert)

> Darf ich garkeine Angaben machen und schaue was dabei heraus kommt? Das Argument der "eigenen bestmöglichen Schönrechnung" geht wohl nur schwer auf.

> Ich mache in der Steuererklärung keine Angaben (da ich es nicht muss), wenn keine Steuern fällig sind (da ich davon ausgehe, der cash-out is steuerfrei) und Finanzamt führt eine Steuerprüfung durch (aufgrund hoher Finanzbewegung meines Kontos) und Stufen den Cash-out als Steuerpflichtig ein. Werde ich autmatisch zum Steuersünder (Höhe entsprechend der vom Finanzamt angenommenen hinterzogenen Steuern) oder hängt alles in der Schwebe, da Finanzamt selbst keine EInstufung vornehmen kann (kein Steuersünder, aber Nachzahlung falls zutreffend)?

> Wenn das Finanzamt tatsächlich den genannten cash-out Fall besteuert und irgendwann in näherer Zukunft gibt es eine gesetzliche Festlegung, daß keine Besteuerung vorlag, würde das Finanzamt den Betrag zurück zahlen?



>
Noch eine Frage (off topic zu obigem Beispiel):
Wird ein Bitcoin innerhalb der einjährigen Haltefrist zu €/$ veräussert = steuerpflichtig
Bezahlt man im Onlineshop in der Einheit "Bitcoin" (sofern möglich), also ohne Umweg über eine Landeswährung, liegt ein Tausch des Wirtschaftsgut "Bitcoin" in ein anderes Wirtschaftsgut vor: Muss der unterjährig gehaltene Bitcoing beim reinen Gütertausch versteuert werden? (Ich gehe davon aus daß ein Verkäufer seine MwSt. Pflicht auf die Zahlung entrichtet.)
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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Verlängerung der Haltefrist bei POS-Coins
by
gazoox
on 25/11/2017, 20:40:46 UTC
ich denke bct_ail hat es hier ganz gut zusammengefasst, wie die Lage ist:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19415476#msg19415476

b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Hm, hier könnte man es sich schön rechnen. Bei NEM gab es am Anfang den NEM-Stake, der ja einer festen Menge an XEM entsprach.
Die Registrierung für NEM und somit der "Kauf" war ja im Januar/Februar 2014, der Release war erst im März 2015. Somit konnte man bis dahin keine Einkünfte damit erzielen.
Allerdings wird das Finanzamt wohl diesen Tausch von NEMStake zu Xem als Transaktion werten, oder?

Ausserdem:
Gilt das ganze mit den 10 Jahren nur/(erst), wenn man das Einkommen generiert hat, oder auch bereits wenn man es theoretisch generieren könnte?

Gibt es hierzu neue Erkenntnisse?

Wenn nach einem Jahr, nach Zulauf der Coins (alle an einem festen Datum) das allererste Mal geharvested wird, ergibt sich daraus KEINE 10 Jahre Haltefrist mehr? Die 10 Jahre Haltefrist ergibt sich demnach nur, wenn mit den Coins innerhalb des ersten Jahres ein harvesting generiert wurde. Oder?
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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?
by
gazoox
on 25/11/2017, 19:26:15 UTC
Quote
https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19415476#msg19415476
a.) Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.

b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.


Wie ist dies am Beispiel "NEM" POI (=POS) zu Werten?

Release März 2015, z.B. Ankauf in diesem Monat: März 2015
Das Harvesting (Erträge) der Coins muss erst aktiviert werden. Man erhält, per Zufall zugewiesen, die Transaktionsgebühren. (Wie Häufig die Auswahl auf den Account fällt, entscheidet eine Einstufung nach einem bestimmten Schema)

> Findest der allererste Harvest innerhalb des ersten Jahres zwischen März 2015 und März 2016 statt, erhöht sich die Haltefrist auf 10 Jahre. Das Havesting Einkommen ist steuerlich anzugeben.
> Findet nach dem ersten Jahr , frühestens im April 2016, der allererste Harvest statt, erhöht sich die Haltefrist nicht mehr auf 10 Jahre. Das Harvesting einkommen ist aber weiterhin als "sonstiges Einkommen" zu versteuern.

Ist diese Annahme korrent?


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Board Announcements (Altcoins)
Re: BYTEBALL: Totally new consensus algorithm + private untraceable payments
by
gazoox
on 06/05/2017, 16:48:12 UTC
Again: Does anyone know if it is possible to delete the downloaded blockchain, re-trigger downloading it from start without lossing account date or blackbytes?  Please tell me, I'm having heavy problems with the client.

I believe the Byteballs are stored in the DAG, so don't delete it.

Can you try this so that you don't lose anything:

Back up the entire user folder where all of the Byteball files are kept including the DAG,(should be over 1 gig)

Ensure it's all backed up / moved.

Now you can safely delete the files and restart, see what happens.

If you Blackbytes don't return then you have neutral news and bad news.

Bad news is that you're going to have to reload your backup.

Neutral news is that you have not lost anything.


I already did something like that. Also to use light wallet with my original Account. But Blackbytes were gone. As far as I could get information, I believe the blackbytes were send only once to a target address and inserted into the chain (somehow) privately only. The public part of blockchain does not see them.
I'm little disappointed that so less information is available in any FAQ page about those in deep questions, such as:
* Use case of Blackbytes; How to handle them properly; how they act inside the wallet,...
* Is there nothing like "blockheight" to be displayed as statistic how many blockchain parts are still left to download
* In regular intervals, the Wallet sends some Megabytes to a Byteball server, then it quits and must be restarted. There are not hints what is going on.
* Are there any "commands", similar to the bitcoing QT wallet, were some advanced actions could be triggered like blockchain check, re-download,...

Technically, Byteball are very sophisticated, but those blurry or not available information makes it hard to trust it 100%. I don't like to reverse-engineer the sourcecode to get more hints.
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Board Announcements (Altcoins)
Re: BYTEBALL: Totally new consensus algorithm + private untraceable payments
by
gazoox
on 06/05/2017, 12:05:30 UTC
I finally tried recovering from full backup and it worked great. I have all my gbytes and blackbytes back.

I did this many times, the chain is not downloaded fully and after a while, error occurs always on start.

Is it possible to send everything in the wallet, that is not up to date (maybe state of two month ago), to another new created wallet, even without displaying the correct current amount? On the faulty state that still works, it is ~5GB, but the address holds ~6GB to the time of now. I'd like to transfer the full amount ~6GB byte and 12GB blckbytes to new wallet.
Is lightwallet better? Does the lightwallet hold blackbytes?
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Board Announcements (Altcoins)
Re: BYTEBALL: Totally new consensus algorithm + private untraceable payments
by
gazoox
on 06/05/2017, 11:30:43 UTC
With my regular Account, I cannot load the blockchain. I'm using a backup, several month old for continuing download. After a certain percent, I always get an error. When starting Byteball Wallet (Windows), the same error is present, does not go away. I tried a few times with starting point from backup, always same result.

Now I'm downloading the blockchain with a new account. Plan is to transfer everything to the new account. (Not sure if this works properly, since amount is not displayed from date of today, not including new bytes)


Any other Ideas?

Is it possible to re-trigger/rest the complete blockchain? I did not found anything if it is possible.

What may happens with the Blackbytes?

Is it possible to "pre-download" the full blockchain?


Again: Does anyone know if it is possible to delete the downloaded blockchain, re-trigger downloading it from start without lossing account date or blackbytes?  Please tell me, I'm having heavy problems with the client.
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Topic
Board Announcements (Altcoins)
Re: BYTEBALL: Totally new consensus algorithm + private untraceable payments
by
gazoox
on 04/05/2017, 18:15:48 UTC
With my regular Account, I cannot load the blockchain. I'm using a backup, several month old for continuing download. After a certain percent, I always get an error. When starting Byteball Wallet (Windows), the same error is present, does not go away. I tried a few times with starting point from backup, always same result.

Now I'm downloading the blockchain with a new account. Plan is to transfer everything to the new account. (Not sure if this works properly, since amount is not displayed from date of today, not including new bytes)


Any other Ideas?

Is it possible to re-trigger/rest the complete blockchain? I did not found anything if it is possible.

What may happens with the Blackbytes?

Is it possible to "pre-download" the full blockchain?
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Topic
Board Announcements (Altcoins)
Re: [ANN] NEM -4 billion coins- Equal Shares for ALL - Registration thread (part 2)
by
gazoox
on 04/02/2014, 20:07:26 UTC
0.05 BTC
Transaktions-ID: 0fd930f8350caae97b6e4be27ed656d193a699c334d5f2599f7f44bc7f10d379

please confirm if correct.