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Showing 20 of 32 results by botticelli
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Board Trading und Spekulation
Re: Tagebuch eines Bot Entwicklers
by
botticelli
on 13/11/2014, 19:30:16 UTC
@Serpens66

Kennst du Quantopian? Ich selbst hatte nie die Zeit, wirklich reinzugucken.
Aber es scheint mir eine Plattform für das Erstellen von Handelsstrategien zu sein. Also im Grunde definierst du deine Idee (meines Erachtens in Python) und die lassen dann alles laufen in ner Art "Bot-Framework" mit allem drum und dran.

Ähnliches Angebot scheint mir TradeWave

Allerdings habe ich keinen Schimmer, wie vertrauenswürdig das ganze wiederum ist.
Ab und zu gabs immer mal wieder Nachrichten drüber... aber wer weiß Wink

Aber Vorsicht hin oder her - vielleicht ist es genau was für dich? Du hast Lust deine eigenen Strategien zu programmieren - vornehmlich Python - der ganze Bot-Kram drumherum ist dir aber zu aufwändig ...

beste Grüße
  botticelli

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Board Trading und Spekulation
Re: Tagebuch eines Bot Entwicklers
by
botticelli
on 13/11/2014, 19:15:23 UTC
Hey, ich wollte eigentlich auch schon länger in diesem Thread antworten. Und da gerade jetzt Python aufkommt, bietet sich das noch umsomehr an :-)

Ich selbst habe mit einem Freund auch einen Bot geschrieben und momentan am laufen.
Wir wollten das ganze sogar professionell aufziehen, Gelder und vor allem Bitcoins anleihen, anteilig Rendite zahlen und ganz dicke reich werden Wink
(https://bitcointalk.org/index.php?topic=475021)

Es gab zwar positives Feedback, aber dann hatten wir selbst kaum Zeit um das Projekt aktiv fortzuführen und auch kamen selbst einfach nicht zu einem stichhaltigen Investitionskonzept, welches Risiko, gesetzlichen Anforderungen und unseren Gewinnerwartungen gerecht wurde.

Lange Rede kurzer Sinn: Wir haben nen Python Bot, den wir meines Erachtens ziemlich professionell aufgezogen haben. Darüber will ich gern Ideen, Entscheidungen, Erfahrungen und Eindrücke mit euch teilen.

Wir haben uns für Python entschieden, weil es eine wunderschöne Programmiersprache ist, sie ohne großen Aufwand überall zum laufen gebracht werden kann, es zig nützliche Bibliotheken gibt, und die mathematisch-statistischen Tools (NumPy, SciPy, Pandas, ...) umwerfend sind.

Zudem läuft der Bot mitlerweile in einem Rechenzentrum (zu Beginn auf nem Raspberry Pi). Unser Anbieter ist DigitalOcean, der wie ich finde ein faires Angebot an für komplette virtuelle Maschinen hat, auf denen man machen kann was man will.

Und dann haben wir uns frühzeitig für eine Modularisierung, also ein Aufsplitten des Bots in kleine unabhängige Programmteile entschieden, die momentan sogar auf verschiedenen Servern laufen. Da sind einerseits die Crawler (momentan mehrere Programme auf zwei Servern) die im Sekundentakt, parallel die Orderbücher der Börsen abfragen. Deren Ergebnisse werden dann in eine Redis-Datenbank geschoben.
Und ein zweiter Server bietet einen vereinigten Datenstrom aller Orderbücher aller Börsen an, der kontinuierlich aus der Datenbank erstellt wird.
Dieser "Datenstrom" ist im Grunde eine einzige Datei/Webseite/Text-file, der jede Sekunde um eine Zeile länger wird.

So ist es erstens möglich ganz einfach einen Crawler für eine neue Börse hinzuzufügen, einen abzuschalten, einen weiteren auf einem anderen Server mit neuer IP zu starten usw...
Gleichzeitig können dann mehrere Bots unseren vereinigten Datenstrom abfragen, ohne dass jeder einzeln die Börsen abfragen muss.

Der eigentliche Bot läuft dann auf einem anderen Server, damit er mit seiner eigenen IP nicht durch eine Rate-Limitierung seitens der Crawler konkurrieren muss.
Dieser Bot ruft dann einmalig unseren Datenstromserver auf und sobald eine neue Zeile mit neuen Informationen eingetroffen ist, rechnet er los und setzt eventuell einen Trade ab, dann wartet er auf die nächste Zeile.

Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Server, auf dem ein Programm nichts weiter macht als den Datenstrom ebenfalls aufzurufen und auf die Festplatte zu speichern.
So loggen wir kontinuierlich die Orderbücher all unserer Börsen mit. (Hier mussten wir einiges an Hirnschmalz in die Komprimierung stecken und verwenden letztendlich einen Kompressor namens blosc. Andernfalls sind die Daten schnell im mehrstelligen Gigabyte Bereich)
Das ist nicht nur nützlich für ein paar Backtests und das Ausprobieren neuer Strategien sondern essentiell für den Bot!
Ein großteil der Strategien basiert auf der Vergangenheit des Kurses. Und wenn man den Bot mal neustartet dann muss der irgendwoher die Vergangenheit kriegen. Dafür kann er dann von dem Logging-Server die Informationen abfragen, die er gern möchte.

Momentan werden bei einem Neustart des Bots die letzten 24h vom Logging-Server geladen und diese dem Bot einfach vorgespielt, als kämen sie vom echten Server, zeile für Zeile, aber natürlich nicht im Sekundentakt, sondern so schnell er es abarbeiten kann. Dabei ist dann das Trading selbst deaktiviert. Er durchlebt aber quasi nochmal die letzten 24h, kann seine Statistiken und Trends aufbauen und dann geht es ab in den Live-Modus.

Und schlussendlich sendet der Bot immer wenn er gehandelt hat, diesen Trade an eine Datenbank, die wir mit einer kleinen Webseite dann visualisieren. Wir können uns also sowas wie einen Report anschauen, wann er was getradet hat, was die aktuellen Funds auf den Börsen sind und wie der Profit ist. Zu einer Erstellung von schicky-micky Grafiken fehlte aber bisher die Zeit Wink

Die Anbindung an die Börsen haben wir soweit komplett selbst übernommen - keine Dritt-Bibliotheken.

Am Ende macht der Bot bezogen auf die investierte Menge einen ordentlichen Gewinn, aber absolut gesehen steht das bisher in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand Cheesy
Leider sind die Server-kosten momentan auch beachtlich, sodass der absolute Gewinn weiter schrumpft.
Und leider, leider benötigt unsere Strategie immer auch einen Teil in Bitcoins, wobei wir diese im Februar, März und April erworben haben. Da darf man nicht auf den Kurs gucken Cheesy Aber wenns wieder hoch geht... yay ! Wink

Soweit von mir
 - botticelli

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Board Project Development
Re: We've developed a bitcoin arbitrage platform
by
botticelli
on 13/08/2014, 21:31:27 UTC
some research:

"Bitllama Inc"... located in the UK... tell me:

1) How can your "collective investment scheme" be organized as an incorporation instead of a fund / trust under the The Financial Services and Markets Act 2000?
2) If your naming suffix "Inc" suggests the US business types S-corporate or C-corporate, how can you be registered in the UK?
3) Interestingly in your "Terms of Use" you use "Bitllama Ltd." ... the same corporate type as Bitstamp, which has the same address and the same Terms of Use ... copy paste?
4) But if you're really a Limited, registered in the UK and in the footer this is just a typo, why is there no entry on the Companies House website (UK's registrar of companies)?
5) ...

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Board Trading und Spekulation
Re: Antizyklisches Handeln
by
botticelli
on 12/08/2014, 18:55:20 UTC
Hallo an alle,

ein netter Thread soweit. Aber ich finde nicht, dass man für die Strategie den x-ten neuen Namen erfinden sollte.
Ich kenn es unter der Bezeichnung "Constant Mix" und gehört zu den dynamischen Rebalancierungs-Strategien.

Ich habe mal einen etwas älteren Artikel aus dem Financial Analysts Journal von 1995 ausgegraben (Eine frühere Version wurde sogar schon 1988 veröffentlicht).
http://web.stanford.edu/class/msande348/papers/PeroldSharpe.pdf

Es werden 3 Strategien beschrieben: Buy & Hold, CPPI sowie Constant-Mix.

Im Grunde sagen sie aus:
  • Buy & Hold: Bei Kursschwankungen nix tun, nur warten.
  • CPPI: (Constant Proportion Portfolio Insurance) Bei Kursanstiegen nachkaufen, bei Kursabfällen verkaufen.
  • Constant-Mix: Bei Kursanstiegen verkaufen, bei Kursabfällen nachkaufen.

Die Idee bei Constant-Mix ist, sich an einem gewünschten Ziel-Verhältnis zwischen seinen Assets zu orientieren, genau wie hier zuvor beschrieben und eine Werte-Balance herzustellen.
Bei CPPI ist die Idee, das Risiko pro Asset mitzuziehen, also bei vom Kurs gestiegenen Assets mehr Risiko einzugehen und bei fallenden langsam zurück zu gehen.

Interessanterweise ist auch bei CPPI ein essentieller Bestandteil, dass man nie 100% der dynamischen Anpassung folgt, sondern immer nur anteilig. (Man spricht von einem sogenannten "Cushion")

Diese drei Strategien sind also gewissermaßen gegensätzlich und während Buy&Hold als "passiv" angesehen werden kann, befinden sich die anderen beiden Strategien an jeweils gegenüberliegenden Enden der dynamischen Anpassung.
Und wie hier auch fleißig diskutiert wird, wird auch in dem Artikel schön aufgezeigt, wie welche Strategie in welchen Marktsituationen performed, nämlich:

  • Bei starken, langanhaltenden Abwärts/Aufwärts-Trends performed CPPI am stärksten und Constant-Mix am schlechtesten.
  • Bei langanhaltenden Seitwärts-Bewegungen mit vielen "Reversals" performed Constant-Mix am besten und CPPI am schlechtesten.

Constant-Mix / Antizyklischen Handeln ist also eine Wette darauf, dass sich die Kurse seitwärts bewegen mit vielen Umkehrungen.
Das ist natürlich genau dann zu erwarten, wenn man Assets wählt, die einen "stabilen Wert" (für einen) haben, also nicht langfristig auseinander driften und sich eben nicht in ihren Bewertungen krass zueinander verschieben.

Interessanterweise geht der Artikel zum Ende noch auf die Gegensätzlichkeit der beiden Strategien ein.
Angenommen wir haben einen Constant-Mix-Fonds und einen CPPI-Fonds mit den selben zu Grunde liegenden Assets.
Dann entspricht der Kauf des Constant-Mix-Fonds gerade einem Verkauf des CPPI-Fonds und umgekehrt.
Denn wie oben schon erwähnt: Performed der eine gut, performed der andere schlecht.

Besonders interessant ist, dass es nach dem Artikel durchaus günstig ist, der Strategie zu folgen, die von der Minderheit angewandt wird.

Denn je mehr Leute die CPPI-Strategie fahren, desto mehr Volatilität bringen sie in den Markt (Kaufen bei Anstieg, Verkaufen bei Abfall).
Und viel Volatilität bedeutet, dass der Markt mehr und mehr von Reversals statt von echten Trends beeinflusst wird. Und genau dann performen ja die Constant-Mix-Strategen besser.
Wenn nun aber die Mehrheit auf Constant-Mix-Strategien umsattelt, dann bremst das die Volatilität des Markets (Bei Kursabfall wird eingekauft und der Fall so gestoppt, bei Kursanstieg wird verkauft und der Anstieg so gebremst). Das führt zu immer weniger Reversals und stattdessen nur noch zu glatten Aufwärts- oder Abwärts-Trends, wo wiederum Constant-Mix (und antizyklik) versagt und CPPI gewinnt.

PS: Zu den von kneim verlinkten Smart-Beta-Strategien habe ich noch nicht viel gehört, aber scheint auch wieder nur alter Wein in neuen Schläuchen zu sein.
Aber wie bereits erwähnt, kann man ja nach einer Mainstream-Phase einer Strategie regelmäßig die jeweils andere Strategie promoten und unter einem neuen Namen als neues Alheilmittel vermarkten. Hier müsste man also eigentlich "antizyklisch" handeln ;-)
Oder man bleibt bei Buy & Hold und schaut sich das Treiben von Beckenrand aus an, denn ob CPPI und Constant-Mix sich gegenseitig in Volatilität aufschaukeln oder abbremsen, ist dem Buy&Holder reichlich egal.
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Board Off-topic
Re: Is it possible to Hack a Server with all incoming ports closed?
by
botticelli
on 03/08/2014, 20:29:13 UTC
Quote
Hey Guys, Can anyone tell me if its possible to hack a server with all incoming ports closed?

Keep in mind, that there is more in the world of networks besides TCP+UDP, for example ARP, ICMP, DHCP, ...
They don't run over IP, so they don't care about your IP-port-related settings.

In addition: Your machine IS talking to the outside. And you say that you are relying on SSL to provide confidentiality, integrity and authenticity.
Is your SSL-library bullet-proof? Can you trust your domain name resolution? Are you validating SSL certificates at all? How secure is your certificate verification mechanism? When did you update that system and fetched the latest certificates and do you know, that they really were not tampered?
And what about physical access to the machine? Is it a virtual machine? How secure is the host? Is it hosted by a different company? What about their access-restrictions for administration purposes?
And don't limit the meaning of "hacking". Think of an attack that can crash your whole system, or block it due to DoS-attacks. Everything "hurts", what makes your business lose money.

...

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Board Project Development
Re: Multi Exchange Streaming API for Market Data
by
botticelli
on 18/05/2014, 18:59:08 UTC
Hi marketstem,

Is there any interest in such a service? Yes, absolutely.
I was searching for something like that a couple of months ago! But unfortunately, there was nothing, so I built my own ;-)

I use it to simplify the logic inside my bot. The bot consumes a single stream of merged and preprocessed market data, (order books) whereas behind the service all exchanges all crawled in parallel with proper handling for timeouts and reconnects.
And in addition, there is no interference between the rate limitations of the bot and the crawling service.
So everything is working more nicely, elegant and robust.

I built upon Server-Sent Events (in contrast to WebSockets). Mainly because of the nice layer on top of HTTP, the built-in reconnect scheme, easy support in nginx+tornado and for this amount of data: the transparent compression that comes with HTTP.

On top of that, there is a second service that consumes all market data and stores them on disk - preprocessed with a mixture of lossy and lossless compression. This is quite challenging if you want to save as much disk space (I know, disk space is cheap. But less disk space is cheaper ;-) ) And normally compression will speed up the reading of historical data, which will speed up the backtesting. My uncompressed data consists of orderbooks up to 1.000 units in depth (e.g. btc) for each second on each platform and when I started naively, my little digitalocean droplet was full after the first day Wink

Just my story.
I really like your service, the open approach and your progress! Keep going.

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Board Trading und Spekulation
Re: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer?
by
botticelli
on 22/03/2014, 19:39:08 UTC
PS: Vielleicht jetzt nochmal konkret:
Ich habe im Zeitraum April-Mai 2013 für 10 kEUR in diversen Trades BTC gekauft und im Dez. 2013 exakt für 10 kEUR BTC verkauft.
Nach EÜR wären Einnahmen minus Ausgaben gleich 0 und ich müsste keine Steuern zahlen. Nach FIFO-Methode müsste ich - ach Hossa das ist ja -eine Menge an Steuern zahlen??? Kann doch nicht sein... Oder???

Dein Gewinn entspricht je gerade den Bitcoins, die jetzt noch übrig sind.
Wenn du gewerblich mit EÜR unterwegs bist und das Betriebsvermögen ist, dann werden iiirgendwann Steuern fällig, wenn du diese übrigen Bitcoins in den nächsten Jahren vertickst. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben ;-)

Bei Privatvermögen wird der Gewinn einfach schon jetzt versteuert. Dafür sind dann keine weiteren mehr fällig, wenn du die übrigen Bitcoins ab Mai diesen Jahres verkaufst.

Was wohl das Finanzamt nicht durchgehen lässt: Jetzt was von Betriebsvermögen erzählen, EÜR anwenden, und in nem Jahr was von Privatvermögen und Haltefrist > 1 Jahr erzählen ;-)
(Du kannst zwar Wertgegenstände aus BV in dein PV überführen, aber das hat auch irgendwelche Steuerkonsequenzen)
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Board Trading und Spekulation
Re: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer?
by
botticelli
on 22/03/2014, 13:03:54 UTC
Mal völlig ab von der Frage, ob es steuerlich günstig ist oder nicht, eines müsste doch auf jeden Fall funktionieren und zwar eine EÜR und Versteuerung als normales Einkommen?

Also alle Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf dem Bankkonto im Kalendarjahr bzgl. Bitcoin auflisten, dann daraus einen Gewinn/Verlust ausrechnen und diesen bei der Einkommensteuer ansetzen oder wäre das nicht statthaft?

Hierfür musst du Privat- und Betriebsvermögen abzugrenzen.
EÜR greift meines Wissens für Betriebsvermögen. Für Privatvermögen greift eben das private Veräußerungsgeschäft (§ 23).
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Board Trading und Spekulation
Re: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer?
by
botticelli
on 22/03/2014, 10:47:26 UTC
Bezüglich den Äußerungen der BaFin zwischen Bitcoin, Litecoin und Altcoins ...

Quote
Dort steht sind. Sind, werden, muessen, Faktum.

So klar diese Stellungnahme auch formuliert ist, so eindeutig ist auch erstmal, dass es nur die Sicht der BaFin ist.
Natürlich ist die Einordnung sinnvoll und die analoge Behandlung von anderen Kryptowährungen mehr als angebracht, aber es bleibt die Sicht der BaFin, die erstmal nur eine aufsichtliche Einordnungen mit Schwerpunkt auf das Kreditwesengesetz (KWG) vornimmt.

Eine einkommensteuerliche Beurteilung könnte ganz anders ausfallen. Und um die Steuer geht es ja in diesem Thread.
Und in den Antwortschreiben des BMF zur Thematik wird stets nur auf "Bitcoin" selbst Bezug genommen.

Die Interpretation, dass für Litecoins, Altcoins, etc... das steuerrechtlich doch genauso sein müsste - weil es doch sonst total sinnfrei wäre, gerade wo sie doch aufsichtlich gleich zu behandeln sind, bleibt eben nur eine Auslegung.

Beste Grüße
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Board Trading und Spekulation
Re: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer?
by
botticelli
on 22/03/2014, 09:55:32 UTC
Hallo,

wie ist es denn wenn man zb. 1000 bitcoins gemined  und 1000 bitcoins gekauft  hat .... wie wird denn jetzt der steuerflichtige Teil berechnet ..... normaler Weise müsste man doch dann nur 50% der Gewinne angeben, da ja die gemined Coins steuerfrei wären (egal wie oft ich die verkaufe im Jahr) ..... oder sehe ich das falsch .....

gekaufte Bitcoins stellen ein angeschafftes Wirtschaftsgut dar und werden gemäß §23 EStG der Versteuerung im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäftes unterliegen - zu dem Zeitpunkt zu dem sie wieder verkauft werden.
Das hängt davon ab, ob zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt.

Selbst-geminete Bitcoins sind kein angeschafftes Wirtschaftsgut. So wie es die FAZ schreibt, folgt daraus, dass §23 EStG daher hier nicht greift und die private Veräußerung nicht besteuert wird.

Als Quelle dafür bringe ich mal:
Quote from: Blümich, Kommentar zum EStG, 121. Aufl. 2014, EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte, Rn 91
Die Steuerbarkeit des Veräußerungsvorgangs erfordert die vorherige Anschaffung des veräußerten WG. Die Veräußerung selbst hergestellter WG ist von der Ausnahmeregelung des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 für selbst errichtete Gebäude abgesehen unbeachtl. (z. B. BFH XI R 26/02 v. 10. 9. 03, BStBl II 04, 218 u. FG M’str v. 3. 5. 11, EFG 11, 1877; rkr. zur Zufallserfindung).
Der Begriff Anschaffung ist i. S.d. § 6 und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen (st. Rspr.; z. B. BFH IX R 5/02 v. 20. 4. 04, BStBl II 04, 987 m. w. N.; s. auch Rz. 182): Die Anschaffung setzt damit den entgeltl. Erwerb eines WG (z. B. durch Kauf, Tausch oder Kapitalerhöhung; hierzu BFH IX R 36/01 v. 21. 9. 04, BStBl II 06, 12) von einem Dritten (s. § 6 Rz. 98) voraus.

Ergo müsste es auch so sein das man selbst erzeugte Coins Prozentual von den gekauften abzieht und nur dafür Steuern zahlen müsste.........
Ob nun 50%, oder welcher andere Prozentsatz spielt weniger eine Rolle, vielmehr müsste sich analog zu den steuerlichen Regelungen zu Wertpapierdepots die FIFO-Regelung anbieten. Es ist also "zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapier zuerst veräußert wurden". (§ 20 Abs. 4 S. 7)
Zwar spricht man hier explizit von Wertpapieren und auch von "angeschafft", allerdings hat die Regelung ihren Ursprung im Bedarf für eine einheitliche Berechnung der Haltedauer von Wirtschaftsgütern, die nicht mehr einzeln identifiziert werden können. Damit sollte es analog auch für Bitcoins und auch für zugeflossene (nicht angeschaffte) gelten.
(Ebenfalls analog gilt dann: "Bei nicht in Euro getätigten Geschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen." [§ 20 Abs. 4 S. 1])

Bei im Pool gemineten Bitcoins liegt nach meiner Lesart ebenfalls keine Anschaffung vor. Hier sind die Bitcoins zugeflossen und nicht entgeltlich erworben worden.

Wenn deine Tätigkeit allerdings als gewerblich einzustufen ist, dann sieht das alles etwas anders aus.
Generell könnte beim Verkauf selbst gemineter Bitcoins dann Umsatzsteuer fällig werden. Wohl dann auch Gewerbesteuer.
Und deine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit sind natürlich auch in der Einkommensteuer zu berücksichtigen.
Mit dem gewerblichen Teil habe ich mich aber nicht weiter beschäftigt.

Doch auch die nicht-gewerbliche, ausschließlich gelegentlich private Tätigkeit innerhalb eines Mining-Pools müsste meiner Meinung nach steuerlich berücksichtigt werden. Und zwar als Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG). Dann natürlich aber mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses.

Beste Grüße!
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Board Anfänger und Hilfe
Re: Gedankenspiel: Bitcoins auf verschiedenen Plattformen Handeln
by
botticelli
on 17/03/2014, 17:47:56 UTC
In den AGB's müssten ja dann die Tradegebühren stehen, oder?
Ja, die Fees stehen eigentlich immer irgendwo. Meistens so um 0.2 - 0.5%  (manche aber auch 1% oder 0%) Und dann variiert das meist noch mit dem Volumen, was du im letzten Monat gehandelt hast.

Ist eine Kauf-/Verkaufplattform besonders empfehlenswert? (besonders übersichtlich, einfache Zahlungsmittel, usw...)

  • MtGox ist insolvent
  • Bitstamp ist in sehr unruhigen Zeiten lag-behaftet (Neue Orders sind erstmal 'queued' und brauchen dann teilweise länger, aber das kommt nur vor, wenn mal wieder wer 1000BTCs in die Runde wirft und mit länger mein ich auch nur ein paar Sekunden... aber da kann der Kurs schon ganz schön rutschen)
  • btc-e wirkt nicht unglaublich seriös, funktioniert aber
  • bitcoin.de hat keine API und du kann nicht Verbindlich "On-Click" handeln. Bis du eine Order ausgewählt hast, dort nochmal geschaut hat, ob der Partner wirklich gute Bewertungen hat, dann dein Volumen eingibst... ist das Angebot oft schon wieder weg. Sonst schick, aber ein Handel kann auch mehrere Tage dauern, man wartet ja erst die SEPA-Überweisungen/Bestätigungen der anderen ab.
  • BtcChina, Huobi, OkCoin sind von hier aus nur mit Verzögerung (zumindest bei meinem InternetProvider) erreichbar. Zudem ist vielen chinesisch und als Währung dient CNY
  • BitFinex, Kraken, Justcoin, ... sind dann allesamt nochmals kleiner und haben für solche Arbitrage Geschäfte wohl noch ein zu geringes Volumen, aber als Börsen sicherlich nicht schlecht.

Melde dich einfach mal bei ein paar an. Oder durchsuche das Forum nach ihnen. Aber du wirst zu allen Börsen Befürworter und Gegner finden. Und was davon wirklich stimmt... weiß wohl keiner.

Gibt es Gemeinschaften, die das z.B. für andere machen und man dort seine Bitcoins hinschickt und einen Gewinnanteil erhält? Und fall ja, ist sowas überhaupt sicher?
Habe schließlich in den Regeln hier gelesen, dass man lieber niemandem vertrauen soll, gerade weil es ja um echtes Geld geht.

Kenne keinen seriösen "Dienst", die dies für die breite Öffentlichkeit als Leisting anbietet. (wäre auch ziemlich aufsichtspflichtig)
Du denkst wahrscheinlich an sowas wie BTC Arbs - aber das stinkt gewaltig nach SCAM.
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Board Archival
Re: na
by
botticelli
on 15/03/2014, 15:21:43 UTC
...
Danke für deine Antwort, allerdings bin ich jetzt noch verwirrter als vorher Wink
Ich werd dann mal bzgl Mining nachforschen.

Ich hatte gedacht ich kann es einfach halten und einfach Steuern auf die Veräußerung zahlen Wink

Angenommen, du legst argumentativ dar, dass dein Mining nicht gewerblich war, dann sollte folgendes gelten:

Wenn du das ganz früher gemacht hast, wo man noch ohne Pooling mal eben die 25BTC erminen konnte, dann würde ich argumentieren, dass du diese privat "hergestellt" hast. Und dann ist alles in Butter. Egal wie viel es da Wert war, egal wann du sie vertickst, und für wie viel. Herstellung im privaten Rahmen von Wertgegenständen und spätere Veräußerung sollte steuerfrei sein.

Ich geh aber mal von 'nem Mining-Pool aus. Wenn du auch hier wegen nur gelegentlicher privater Tätigkeit die Gewerblichkeit verneinen kannst, dann sollten das Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) sein. (vergl. [1]) Und du musst die Bitcoins zum Zeit-Wert des Zuflusses für das Jahr des Zuflusses versteuern. Kannst aber Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. ([2]) Und wenns insgesamt weniger als 2^8=256 Euro (wer auch immer auf diese Zahl kam ?!) waren, bleibts steuerfrei.
Aber das wäre natürlich zu versteuern gewesen in dem Jahr, in dem du sie gemined hast!
Der spätere Verkauf solch zugeflossener (nicht angeschaffter) Bitcoins gegen Euro ist selbst keine steuerpflichtige Veräußerung.
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Board Archival
Re: na
by
botticelli
on 14/03/2014, 23:34:39 UTC
[...] dass die aelter als ein Jahr sind. [...]

Zwischen Anschaffung und Veräußerung deiner ausschließlich gehaltenen Bitcoins liegt mehr als ein Jahr? => kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG => keine Steuer darauf, nix angeben, weitermachen

Dass du das nicht ordentlich nachweisen kannst, falls wer nachfragt, ist natürlich schwierig.

Unabhängig davon (ich weiß nicht ob das im Forum schon thematisiert wurde, EDIT: ah doch: [1]) müssten Bitcoins aus Mining nie als privates Veräußerungsgeschäft versteuert werden.
Die Steuerbarkeit der Veräußerung im Sinne des § 23 erfordert die vorherige "Anschaffung" des Wirtschaftsguts. Und "Anschaffung" meint hierbei den entgeldlichen Erwerb von einem Dritten. Die selbst gemineden Bitcoins wurden aber nicht angeschafft sondern hergestellt (so meine Sicht), weshalb deren Veräußerung für § 23 unbeachtlich sein sollte.

Allerdings sollte das sofort relativiert werden, wenn man in einem Pool gemined hat. Hier ist das ganze wieder unklar.
Und wenn man selbst gewerblich mined, sowieso.
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Board Archival
Re: na
by
botticelli
on 11/03/2014, 12:16:30 UTC
Aber wie "beweist" du, dass du sie 2011 auch geminet hast?

Dafür ist doch die BlockChain da.
Jeder Block enthält einen Timestamp: Protocol_specification#block
Damit ist festgehalten, wann sich ein Miner die Bitcoins übertragen hat.
Siehe beispielsweise: Blockchain: Tx d4d192f450dcec67c3d373cdecf8fa3e358b78d5e0abcbf84fd1481dcb12e3a9
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Board Deutsch (German)
Re: Potentielle Umsatzsteuer vermeiden
by
botticelli
on 11/03/2014, 12:05:43 UTC
Das stimmt, ich gehe davon aus, dass in den meisten Fällen für Privatpersonen kein Gewerbe vorliegt.
Bei mir privat sollte das ebenfalls zutreffen.

Um nicht zu viel Verwirrung zu stiften, habe ich auch gleich im Eingangspost das gewerblich und unternehmerisch hervorgehoben.
Vielleicht möchte ich ja als Finanzverwalter, Geschäftsführer, als GmbH & co KG, GmbH, ... gewerblich mit Bitcoins hantieren.
Unabhängig der Bafin-Genehmigung ist da Umsatzsteuer ein ziemlich heikler Punkt.
Eine direkte Konkurrenz ist nicht geplant, würde aber sicherlich das Geschäft beleben und die rechtliche Bewertung schneller vorantreiben.

Meine Intention ist aber hauptsächlich der Neugier geschuldet. Beim Einarbeiten in die Thematik kam einfach die Frage auf, was bei einem "Tausch/Verkauf/Ankauf/Wechsel" zwischen zwei Zahlungsmitteln eigentlich "Ware" und "Gegenwert" ist - oder wie auch immer man das bezeichnen möchte.
Und eben, ob und wieso es sein kann, dass "gesetzliches Zahlungsmittel <-> Bitcoin" nun in einer unterschiedlichen Bewertung der Umsatzsteuerpflicht mündet, je nachdem wie man das Geschäft klassifiziert.
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Board Trading und Spekulation
Re: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer?
by
botticelli
on 11/03/2014, 09:49:17 UTC
Falls die private Vermögensverwaltung in deinem Fall zu bejahen ist, dann sollte demnach Gewerblichkeit zu verneinen sein und damit auch die Unternehmerschaft im Allgemeinen und die Umsatzsteuer im Speziellen entfallen.
Wie man an Beispielen von Privatpersonen bei Ebay erkennt, kann man sehr schnell in die Gewerblichkeit rutschen. Wo siehst du denn die Grenzen? Ich bin mir nicht sicher, wo die Grenze zu ziehen ist, und andere entscheiden darüber, nicht ich selbst.

Auf ebay handelt aber keiner mit Finanzinstrumenten, weshalb sich eine bloße Vermögensverwaltung, bei der das Umschichtung von Vermögenswerten im Vordergrund steht, wohl bei keinem ebay-Handler begründen lässt.

Schau mal in die Urteilsbegründungen rein, die Argumentation der Richter - wenn auch nicht auf Bitcoin bezogen - lässt einiges an Raum, bevor jemand, der sein eigenes Geld an den anonymen Bitcoinbörsen hin- und hertauscht, gewerblich wird.
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Board Trading und Spekulation
Re: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer?
by
botticelli
on 11/03/2014, 09:05:49 UTC
Die Frage ist jetzt, wann wird es gewerblich?

Quote from: § 15 Abs. 2 S. 1 EStG
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, [...]

In der regelmäßigen Rechtsprechung der Finanzgerichte [1],[2],[3] und der Einkommensteuerrichtlinie [4] kommt für die "Gewerblichkeit" als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal noch hinzu, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreiten muss.
Forumssuche nach "Vermögensverwaltung" bringt dazu bisherige Diskussion zu Tage.

Falls die private Vermögensverwaltung in deinem Fall zu bejahen ist, dann sollte demnach Gewerblichkeit zu verneinen sein und damit auch die Unternehmerschaft im Allgemeinen und die Umsatzsteuer im Speziellen entfallen.
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Board Deutsch (German)
Re: Potentielle Umsatzsteuer vermeiden
by
botticelli
on 11/03/2014, 07:37:59 UTC
Ich würde ja nicht BTC verkaufen und mir den Erlös in FIAT auszahlen lassen. (ich wäre USt-pflichtig)
Sondern FIAT einkaufen und dies in BTC bezahlen. (der andere wäre USt-pflichtig, aber befreit nach §4 Nr. 8 Buchstabe b UStG)

Und dann kommt die Bafin, da Fiat Handel eine Genehmigung voraussetzt. Schon ganz Clever gemacht, diese Gesetze. Ein bischen mehr muss man sich da schon anstrengen.  Wink


Guter Punkt. Durch den genehmigungspflichtigen Handel macht man sich natürlich keinen Gefallen.

Doch sind Bafin-Genehmigungspflicht nach KWG und Umsatzsteuerpflicht nach UStG zwei paar Schuhe.
Ich frage mich immernoch, ob sich durch obige "Umdeklarierung" zumindest eine USt-Pflicht umgehen lässt.
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Board Deutsch (German)
Re: Potentielle Umsatzsteuer vermeiden
by
botticelli
on 10/03/2014, 20:46:51 UTC
... wenn du dann aber die btc in euro tauscht muss das versteuert werden...

Ich würde ja nicht BTC verkaufen und mir den Erlös in FIAT auszahlen lassen. (ich wäre USt-pflichtig)
Sondern FIAT einkaufen und dies in BTC bezahlen. (der andere wäre USt-pflichtig, aber befreit nach §4 Nr. 8 Buchstabe b UStG)

"Gleiches" Geschäft, nur andere Betrachtungsweise - mit unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen.

So zumindest meine naive Sicht Wink

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Board Deutsch (German)
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Potentielle Umsatzsteuer vermeiden
by
botticelli
on 10/03/2014, 18:55:34 UTC
Ich habe im Forum die Beiträge zum Thema Besteuerung verfolgt.
Darunter
Inhaltsverzeichnis / Linkliste zum Thema Steuern
Bitcoin und die Umsatzsteuer
STEUERFRAGEN (Einkommen- und Umsatzsteuer) beim Handel mit BTC
Umsatzsteuer
und noch einige weitere...

Meiner Ansicht nach gilt für gewerbliches, unternehmerisches Handeln mit Bitcoins eine Umsatzsteuerpflicht - so lange nicht das Gegenteil bewiesen ist Wink
Die obigen Topics und die Antworten des BMF legen nur nahe, dass die "Verwendung von Bitcoin als Zahlungsmittel nicht umsatzsteuerbar" ist.
Bei dem gewerblichen Handel (Erwerb/Verkauf) hingegen ist eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 b / c / e zumindest fraglich und im Falle des Buchstaben b sogar vom BMF verneint worden.

Wenn ich also "professionell" Bitcoins verkaufe (gegen Euros), dann wäre das erstmal umsatzsteuerpflichtig.

Nun finde ich aber, da Bitcoins als (wenn auch nicht gesetzliches aber privates) Zahlungsmittel verwendet werden dürfen, dass ich damit doch Devisen/gesetzliche Zahlungsmittel ankaufen darf!
Und das An/Verkaufen von Euros unter Verwendung von beispielsweise Dollars ist meines Wissens umsatzsteuerfrei - wie in einer Wechselstube(siehe BFH · Urteil vom 19. Mai 2010 · Az. XI R 6/09).

Dann müsste das gleiche doch auch mit Bitcoins möglich sein?

Anstatt also Bitcoins zu verkaufen/kaufen und dafür Euros zu nehmen, verkaufe/kaufe ich Euros und lass mich dafür in Bitcoins bezahlen.
Und schon entfällt jedwede Umsatzsteuer.

Der oft gebrachte Einwand Bitcoins=Gold/Silber, also prinzipiell umsatzsteuerpflichtig, sollte in sofern ins Leere laufen, da eben Gold und Silber nicht als umsatzsteuerfreies Zahlungsmittel eingesetzt werden können.


Habe ich hierbei einen Denkfehler gemacht?

Natürlich kann man so einen Bitcoin-Kaufvertrag nicht einfach "umdeuten", vielmehr kommt es schon darauf an, was die Parteien wirklich wollen.
Aber vielleicht bin ich schon soooo BTC-affin, das sich bei mir alles um BTC dreht. Und ab und an brauche ich halt ein paar EUR um Einkaufen zu gehen, bin also an der ordinäre Kaufkraft des EUR interessiert und hole mir von dieser obskuren Wärung mal ein paar Scheinchen... und bezahle diese natürlich mit Bitcoins.

Der Sachverhalt scheint mir ähnlich zu liegen, wenn ich als Deutscher mir CNY hole und dafür USD hergebe. 
Kaufe ich CNY? Verkaufe ich USD? Was ist Gegenstand der Kaufvertrages? Oder ist es ein Tauschgeschäft?
Sicherlich ist es umsatzsteuerrechtlich im CNY<->USD fall gleichgültig, aber es wäre merkwürdig wenn im Fall BTC<->EUR oder zumindest BTC<->USD sich Asymmetrien ergeben würden.