So, nach 2 Steuererklärungen mit Einkünften aus dem Handel von Kryptoassets und den ergangenen Bescheiden möchte ich mal kurz meine Erfahrungen schildern.
Für das Jahr 2017 habe ich erstmalig eine Steuererklärung mit Sonstigen Einkünften abgeben müssen. Der ermittelte Gewinn bewegte sich im mittleren 4-stelligen Bereich, da ich eigentlich nur Erträge aus Hard Forks hatte, bei denen die 1-Jahres-Frist des Kaufs des Originalassets zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht abgelaufen war.
Ich habe für jedes einzelne Kryptoasset (waren so 8 an der Zahl) die ermittelten Einkünfte aggregiert pro Währung angeben (das dann auch so gekennzeichnet). Die Erklärung selbst habe ich über Elster Online eingereicht.
Der Steuerbescheid erging dann relativ zügig unter Berücksichtigung der Gewinne aus Kryptoassets. Es wurde keine Unterlagen nachgefordert. Basierend auf der daraus resultierenden Steuernachzahlung wurde dann Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr gefordert. Da sich die Summe aber im Rahmen hielt, habe ich dagegen keinen Einspruch eingelegt (und ist beim Finanzamt ja auch gut verzinst angelegt, wie ich dann dieses Jahr erfahren habe).
Für 2018 hatte ich dann in Summe Verluste über mehrere Kryptoassets auszuweisen, die sich in Summe knapp über den Gewinnen aus dem Vorjahr bewegten (habe halt darauf geachtet, dass ich diese rechtzeitig vor Ablauf der 1-Jahres-First auch realisierte). Angabe erfolgte wieder auf die gleiche Weise wie im Vorjahr.
Diesmal kam dann aber die Anforderung von weiteren Unterlagen zum Nachweise der Handelsgeschäfte. Ich habe dann alles in Excel (basierend auf meinen Daten aus Cointracking) schön säuberlich für jedes einzelne Assets aufgeführt und zudem Screenshot aus den Börsen zum Nachweis der einzelnen Geschäfte beigefügt (überall dort wo keine PDF-Downloads möglich waren).
Dann erging der Steuerbescheid, die Verluste waren aufgeführt, wurde aber im gleichen Atemzug wieder als Nicht-Verrechenbare-Verluste innerhalb der gleichen Einkunftsart eliminiert. Ich habe dann ein paar Tage gewartet, in der Hoffnung, dass noch eine Info zum Verlustrücktrag bzw. Feststellung eines Vortrages käme. Als aber nichts passierte, habe ich online Einspruch eingelegt.
2 Wochen später flatterte dann die Neufestsetzung des Steuer für 2017 ins Haus sowie die Feststellung der verbleibenden Verlustvortrages (inklusive Zinsen von 0,5% pro Monat beginnend am 01.04. diesen Jahres - ist zwar nicht viel, aber mehr als man bei konservativer Anlage sonst irgendwo dafür bekommen würde).
Generell hätte ich aber erwartet, dass der Rücktrag automatisch erfolgen würde, dies war aber zumindest bei mir nicht der Fall.