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Showing 20 of 338 results by phreeksta
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Board Projektentwicklung
Re: iOS Krypto-App
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phreeksta
on 15/12/2017, 14:05:23 UTC
ich nutze MONEVA auf meinem iphone... hab dort mein portfolio und kann jederzeit einsehen, wieviel wert das ganze ist. ist ne coole sache, sonst muss ich ja ständig suchen und rechnen und und und... so habe ich mein "vermögen" direkt zur ansicht... die app hat noch andere features aber mein hauptaugenmerk liegt beim portfolio. moneva.co ist die website

Werd ich mal ausprobieren. Nutze bisher nur Crypto Pro ... die im Prinzip OK ist.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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phreeksta
on 14/12/2017, 10:46:17 UTC
Moin,

dank der Kursentwicklung steht bei mir dann demnächst auch erstmals der Steuerkram an. Ich habe dazu mal zwei Fragen an die erfahreneren Nutzer:

a) Wie werden die "Einnahmen" durch das bitcoin.de-Partnerprogramm behandelt? Ich habe da vor langer Zeit (2014?) mal den Link etwas rumgereicht und auch wenn es nicht viel ist, muss ich das ja irgendwie berücksichtigen insb. im Hinblick auf das FiFo-Verfahren?

b) Die Anlage SO beinhaltet ja nur ein einziges Feld für die entsprechenden Angaben. Wenn man nun diverse Altcoin-Trades hat, wie trägt man die in die Steuererklärung ein? Anlage SO zigfach ausfüllen?  Shocked


b) Du rechnest alle Trades zusammen und trägst den zu versteuernden Gewinn in dieses Feld ein.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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phreeksta
on 11/12/2017, 13:29:02 UTC
wie sieht die Pflicht bei einem Privatkauf eigentlich aus?
Ich kaufe 1BTC für 1000€ bei dem Dealer meines Vertrauens und halte den 1 Jahr. Liegt also 1 Jahr auf meinem Paperwallet.
Ausgang und Eingang habe ich, muss ich beweisen wo der BTC her kommt, auch nach einem Jahr Haltefrist?

Das interessiert mich auch  Huh

Beweisen, wo der herkommt? Was genau meinst Du? Ob Dein Dealer den z.B. geklaut hat? - Grundsätzlich würde ich da mal das in den Ring werfen: Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten. Aber vlt. meinst Du auch was anderes?

naja ich kann auf bitcoin.de genau nachweisen das ich die btc gekauft habe. Wie soll ich das bei einem Straßenhandel?! Kann ja nur angeben das die Bitcoin mir seit dem Zeitpunkt gehören. Glauben muss mir das ja keiner. Kleines Beispiel:

Ich cashe auf bitcoin.de jetzt mehrere btc aus. die habe ich gestern auf bitcoin.de geladen. FA kommt an und sagt ich habe sie nicht mehr alle soviel an der Steuer vorbei zu schleusen. (Habe nichts angegeben, weil ich ja nicht MUSS. So jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ich habe sie seit einem Jahr auf meinem Wallet unverändert gelassen und kann dadurch die Haltefrist beweisen.
2. Ich habe sie erst gestern bei jemandem gekauft und "behaupte" sie sind seit 1nem Jahr in meinem Besitz. Ich gehe also dem Coin so lange nach bis ich eine TXID finde die 1 Jahr zurück liegt und es noch mehr als meine veräußerten BTC sind. Kann damit also beweisen das sie seit mehr als einem Jahr existieren.


Sprichst da einen guten Punkt an! Es ist natürlich schwierig zu beweisen, das du NICHT Besitzer eines Kontos bist. Letztendlich kommt es doch aber darauf an, wie ehrlich man ist und ob man das FA bescheißen will oder nicht. Sicherlich bieten sich hier einige Möglichkeiten an, am FA vorbeizuarbeiten. Wie transparent man sein will, muss jeder für sich entscheiden. 
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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phreeksta
on 07/12/2017, 14:56:34 UTC
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).


Das lässt mich vorerst aufatmen, vielen Dank dafür.
Also wäre ja das beste; von Anfang an Transaktionen genau aufschreiben, und wenn man dann mal Glück hat und der Gewinn fällt im Jahr +599,99€ aus, geb ich ne Steuererklärung ab, richtig?

Entschuldigung vielmals für die Fragen, danach nerv ich euch nicht mehr...

P.S.: wenn ich das richtig interpretiere habt ihr, phreeksta und lassdas, verschiedene Ansichten, oder seh ich das falsch?
phreeksta: sobald Gewinn vorhanden, dem FA nennen durch SE. Falls Verlust, keine SE.
lassdas: solange unter 600€ Grenze, keine SE. Sobald Gewinn darüber, SE für das Jahr.
Entschuldigung falls ich mich irre. So ein Wirrwarr..

Grundsätzlich - Transaktionen solltest du immer genau aufschrieben. Eine Steuerprüfung kann ja immer kommen.
Die Grenze liegt, soweit ich weiß bei genau 600 EUR :-) Allerdings bei 601 EUR müsstest du die GESAMTEN 601 EUR versteuern ... nicht nur den 1 EUR über der steuerfreien Grenze.
Wenn du noch nie eine SE gemacht hast und nichts hast, was versteuert werden muss, könntest du dir die SE im Prinzip auch sparen.


Darauf wollte ich hinaus! Bisher habe ich noch keine gemacht, da ich nichts zu versteuern habe (außerhalb der Kryptowelt).
Deswegen frag ich mich eben, ob ich jetzt extra SE anfangen brauche, weil ich mal Trades hatte die positiv waren, aber insgesamt eh nicht rankomme an die 600. Die Frage steht aber immer noch mMn; der addierte Gewinn, den ich bei jedem einzelnen Trade gemacht habe (Gewinn im Wert von 20Cent bei Trade A, Gewinn Trade B 30Cent, Verlust Trade C 40 Cent = 50 Cent zu versteuernder Gewinn) oder der gesamte Gewinn in dem Jahr - der Gesamte Verlust von allen getätigten Trades (Gewinn im Wert von 20Cent bei Trade A, Gewinn Trade B 30Cent, Verlust Trade C 40 Cent = 10 Cent zu versteuernder Gewinn)?

Edit: es tut mir wirklich Leid, mein Gedankenkreisel hört nicht auf.

Du musst schon alles in die Berechnung miteinbeziehen. Es wäre ja fatal, wenn du z.b. bei einem Trade 1000 EUR machst, aber ansonsten insg. 2000 EUR verloren hättest und trotzdem Steuern zahlen müsstest. Die Variante B ist daher die Richtige :-)
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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phreeksta
on 07/12/2017, 14:34:41 UTC
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).


Das lässt mich vorerst aufatmen, vielen Dank dafür.
Also wäre ja das beste; von Anfang an Transaktionen genau aufschreiben, und wenn man dann mal Glück hat und der Gewinn fällt im Jahr +599,99€ aus, geb ich ne Steuererklärung ab, richtig?

Entschuldigung vielmals für die Fragen, danach nerv ich euch nicht mehr...

P.S.: wenn ich das richtig interpretiere habt ihr, phreeksta und lassdas, verschiedene Ansichten, oder seh ich das falsch?
phreeksta: sobald Gewinn vorhanden, dem FA nennen durch SE. Falls Verlust, keine SE.
lassdas: solange unter 600€ Grenze, keine SE. Sobald Gewinn darüber, SE für das Jahr.
Entschuldigung falls ich mich irre. So ein Wirrwarr..

Grundsätzlich - Transaktionen solltest du immer genau aufschrieben. Eine Steuerprüfung kann ja immer kommen.
Die Grenze liegt, soweit ich weiß bei genau 600 EUR :-) Allerdings bei 601 EUR müsstest du die GESAMTEN 601 EUR versteuern ... nicht nur den 1 EUR über der steuerfreien Grenze.
Wenn du noch nie eine SE gemacht hast und nichts hast, was versteuert werden muss, könntest du dir die SE im Prinzip auch sparen.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 07/12/2017, 14:29:28 UTC
Da der Mythos hier ja immernoch rumgeistert, wollte ich nur nochmal schnell folgendes zu Protokoll geben:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".

Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.

Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.

Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).


Ist ein guter Punkt und macht auch Sinn. Ich denke aber grundsätzlich nicht, dass die FA-Mitarbeiter in Arbeit versinken, wenn man die steuerfreien Angaben macht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie diese Angaben registrieren, aber halt einfach nicht weiterverfolgen, weil ihnen die Sachlage klar ist. Wenn Sie all deine Trades durchackern, um deine Zahl auch zu bestätigen, ist das deren Entscheidung. Ich denke kaum, dass sie verpflichtet sind, solchen Angaben nachzugehen, wenn sie sowieso steuerfrei sind.
Grundsätzlich stimme ich aber der Aussage zu.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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phreeksta
on 07/12/2017, 14:19:23 UTC
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.

Ok, danke für den Tipp.
Für mein Verständnis: 'die eine Zahl' = der insgesamte Gewinn in dem Jahr? -> falls noch was ist, wird nachgefragt von FA

Wenn ich nun bisher keine Steuererklärung gemacht habe (Student, kein Einkommen) muss ich dann nun wirklich deswegen anfangen?


Genau, das FA interessiert ja zunächst einmal nur, ob es bei dir was zu holen gibt, also den zu (versteuernden) Gewinn.

Jap, sieht aus als wenn du deshalb mit der Steuererklärung anfangen müsstest :-) Ich habe auch erst vor wenigen Jahren angefangen, mich damit zu beschäftigen. Mir pers. hat da die WISO Software sehr geholfen.

Huiuiui, wenigstens mal eine eindeutige Antwort, vielen Dank!

Das heißt dann aber ja auch, dass ich nicht mehr 'freiwillig' die SE machen würde, sondern ja pflichtveranlagt bin. -> jetzt bald abgeben für 2017?

Edit: nochmal, was ist dann aber in dem Fall: ich kaufe Altcoin im Wert von 1€, verkaufe 20 Min danach für 1,20€. -> Fifo 20 Cent sind zu versteuern.
Dann aber, im Großen und Ganzen aber 5€Verlust gemacht wegen anderen Trades.

-> folglich: 1) keine SE weil kein Gewinn?
oder 2) SE mit Nennung des Verlusts, weil die Steuerfreiheit immer noch von denen bestätigt wird und mir das dann 'gutgeschrieben' wird?

Oh man...

+ angenommen die fragen dann nach ner Liste und sehen (z.B.) 3.000 Trades in einem Jahr (z.B. jetzt nicht im XXXX€ Bereich sondern eher X bis XXX€), hauen die dann einem was von wegen Gewerbe um die Ohren, oder kann man das abblitzen lassen, da es ja privates Kapital war und ja auch nicht hoch. Oder ist das relativ wurscht, weil allein schon die Tatsache dass man XXXX Trades gemacht hat, für ein Gewerbe spricht?

Wenn du kein Gewinn machst, müsstest du theoretisch auch keine SE abgeben. Soweit ich weiß, sind deine Verluste nicht übertragbar d.h. du kannst nicht im nächsten Jahr deine XXXX EUR Verluste gegen deine Gewinne rechnen, sie gelten immer nur für das aktuelle Jahr. Ich denke, dass das FA ist es auch egal, ob du in einem Jahr viel Geld verloren hast ... nur wenn es steuerlich relevant wäre, das hier nicht der Fall ist.
Das man ein Gewerbe anmelden muss, um traden zu dürfen, wäre mir neu. Aktien kann man ja auch schon seit vielen Jahren traden, ohne ein Gewerbe zu haben. Crypto-Handel ist ja im Prinzip nichts anderes.

ps. Ja, im Prinzip kannst du auch 4 Jahre später deine SE noch abgeben. Ich pers. würde es jedoch immer relativ zeitnah erledigen. 4 Jahre alte Dokumente aufbereiten, bringt kein Spass :-)


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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 07/12/2017, 13:43:11 UTC
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.

Ok, danke für den Tipp.
Für mein Verständnis: 'die eine Zahl' = der insgesamte Gewinn in dem Jahr? -> falls noch was ist, wird nachgefragt von FA

Wenn ich nun bisher keine Steuererklärung gemacht habe (Student, kein Einkommen) muss ich dann nun wirklich deswegen anfangen?


Genau, das FA interessiert ja zunächst einmal nur, ob es bei dir was zu holen gibt, also den zu (versteuernden) Gewinn.

Jap, sieht aus als wenn du deshalb mit der Steuererklärung anfangen müsstest :-) Ich habe auch erst vor wenigen Jahren angefangen, mich damit zu beschäftigen. Mir pers. hat da die WISO Software sehr geholfen.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 07/12/2017, 13:20:18 UTC
Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).


Siehe hier:

Es wurde schonmal eine Frage gestellt, die aber unbeantwortet blieb:

Mit Annahme, daß bei Nutzung als Einnahmequelle in einem Kalenderjahr, sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht:
Ob es sich um eine Einnahme handelt, stellt sich ja erst nach Ablauf des Kalenderjahres heraus nachdem irgendwelche dazugehörigen "Ausgaben" gegen gerechnet worden sind...
>Rückabwicklung der Einnahme: Noch in genau diesem Jahr indem wird die Einnahme auf "null" gedrückt z.B. durch irgendeine Art coin-"Verbrennung" oder Rückgabe an eine Herkunft. Es liegt keine Einnahme in diesem Jahr mehr vor, Haltefrist hat sich nicht auf 10 Jahre erhöht.

Ja, diese Frage hatte ich mal hier https://bitcointalk.org/index.php?topic=1951300.msg25302684#msg25302684 gestellt.
Ich frage mich, ob weiterhin die Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre beträgt, wenn man die erhalten Erträge( durch das Verleasen) wieder an den Node im gleichen Kalenderjahr "zurück überweist".
Aber deine Annahme, dass die Einnahme erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgestellt werden kann, ist verkehrt. Die Einnahme (wie z.B. Zins bei POS-Coins) bekommst du ja unterjährig. Frage mich auch, was du mit verbrennen meinst? Es gilt immer noch das Zuflussprinzip.


https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html
1 Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2 Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
3 Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.
4 Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;


> Bezieht sich auf Satz 4:
Abrechnung der Steuer erfolgt jährlich aufgrund Einnahmen/Ausgaben etc.. Durch PoS gabs ne Einnahmequelle  z.B. dieses Jahr, das Jahr ist aber noch nicht zuende und die Einnahmen werden bis zum Jahresende "zerstört" oder durch einen anderen dagegenzurechnenden Ausgabe bis auf 0 oder negtiven Wert gegengerechnet. Folglich gibt es keine Einnahmen und Spekulationsfrist auf 10 Jahre ist nicht zutreffen (und auch nie beabsichtigt).
Wäre das Denkbar im Gesetzeskontext?
Wobei ich mir nicht sicher bin ob es überhaupt irgendeine Ausgabe ausser den Betrieb eines Servers für den man PoS bekommt...


> Satz 4, Verständnisprobleme, unabhängig ob Crypto oder nicht... Egal wann innerhalb von 10 Jahren das Gut als irgendeine Art Einkunftsquelle (z.B. Vermietung) dient, erhöht sich die Haltefrist (damit Besteuerung) auf 10 Jahre oder ist es egal nach dem erstan Jahr Haltefrist wie das Gut danach genutzt wird. (Satz 4 dient ursprünglich dazu irgendwelche Steuerschlupflöche zu schließen z.B. bei Beteiligung an Schiffscontainerfonds und deren weiter-Vermietung...)


Oder bezieht sich das nur auf POS coins?

Aber siehe auch hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html

Zitat:

Quote
Diese 2008 eingeführte Fristverlängerung ist hier jedoch nicht einschlägig, da die Nutzung der Bitcoins als Einkunftsquelle bei M. erst ab 2014 erfolgt ist und damit nach Ablauf der einjährigen Frist. Diese Frist kann nachträglich nicht wieder aufleben.

Hätte M. bereits in 2013, als er noch bei seiner Mutter lebte, Ausgaben gehabt und diese durch Bitcoins bestritten, liefe die Frist hingegen erst im Jahr 2022 ab.

Danach würde in meinem Beispiel 2. die Frist auf 10 Jahre steigen. Weiß da jemand mehr zu?

Zunächst einmal - Deine Ausgaben haben nichts mit deinen Einnahmen / Gewinnen zu tun und wirken sich auch nicht auf die Haltedauer der Coins aus. Bzgl. Staking von Coins (und ähnlichen Methoden) - Ich habe schon mehrfach gehört, dass sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht, sobald man neue Coins staked, es gibt aber auch gegensätzliche Meinungen zu diesem Thema. Wer da nun recht hat, kann ich dir leider nicht sagen.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 07/12/2017, 13:15:16 UTC
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).

Ist das denn so? Muss ich wenn ich mich mit Gewinnen unter 600€ bewege, nicht mal dem FA vorlegen was passiert ist, oder muss ich alles auflisten, hinschicken, und die bestätigen die Steuerfreiheit?

Ich pers. würde Gewinne angeben. Das FA wird ja von sich aus die Steuerfreiheit bestätigen. Im Grunde ist es ja auch zunächst nur die eine Zahl, die du angeben musst. Unterlagen kann das FA dann nachträglich anfordern. Kannst natürlich auch die Unterlagen direkt mitschicken, wenn du die sowieso bereits hast.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 07/12/2017, 08:51:12 UTC
Hallo,

ich habe zwei Fragen und wäre sehr dankbar für Hilfe.

1. Angenommen ich kaufe am 1. Januar 2016 eintausend Litecoins und am 1. März weitere 200 Litecoins. Wenn ich dann am 1. Februar 2017 300 Litecoins verkaufe ist das steuerfrei, oder? Das wäre dann wohl Fifo, aber ist es schon sicher geklärt, dass Fifo zulässig ist?

2. Wenn ich im Beispiel 1. mir schon vor dem 1. Januar 2016 einen Kaffee von den Litecoin gekauft hätte, dann würde die Haltefrist für meinen restlichen Bestand auf 10 Jahre steigen?

3. Ich daytrade allgemein nicht, aber ich kaufe hin und wieder etwas, um es längerfristig zu halten, und das widerkehrende Bitcoin kaufen, und umwechseln, macht es natürlich schwer die Haltefrist für die frühen Käufe zu erreichen. Nun zu meiner Frage, sagen wir ich kaufe am 1. Januar 2016 fünf BTC, transferiere sie in ein Paper Wallet und schenke diese meiner Ehefrau, dann kann ich ja danach weiterhin kaufen und wechseln, aber schon am 2. Januar 2017 kann meine Gattin diese BTC steuerfrei einwechseln. Wäre dies zulässig? Oder würde die Steuefreiheit, da geschenkt, verfallen? Dann hätte ich sie ihr verkaufen müssen? Oder hätte ich sie auch für sie kaufen können?


Schade, dass hier die Dinge nicht so klar sind wie in Österreich, wo 3. gar kein Problem wäre:

Quote
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


1. Ja
2. Verstehe ich nicht, wieso plötzlich die Haltefrist auf 10 Jahre steigen sollte. Du musst lediglich den Kauf für den Kaffee evtl. versteuern (oder auch nicht, wenn du dich insg. unter dem Freibetrag von 600 EUR bewegst).
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Board Announcements (Altcoins)
Re: [ANN][PreICO]NOVACOOL-Immersion Cooling for PC. IN PROGRESS 📈🚀🌟🌟
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phreeksta
on 06/12/2017, 14:06:31 UTC
dev what hapen with this project?why never update

Doesn't seem "a lot ppl" invested in that one. I kinda expected it.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 06/12/2017, 10:53:10 UTC
Vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen um das ein für alle Mal zu verstehen.


-01.01.2017 für 2000 Euro, verschiedene Altcoins gekauft.

-bis 01.03.2017 immer wieder Mal damit getradet. Dann nach kleinem Verlust gemerkt, dass es nichts bringt.

-ab 01.03.2017 Coins nur nachgekauft und bis 31.12.2017 nicht getradet und nur gehalten (Gewinn bis 31.12.17: 5000 Euro).


Wenn ich nun in 2018 meine Steuererklärung machen lasse, muss ich dann den Gewinn trotzdem versteuern, obwohl ich nicht auszahlen möchte? Oder wird der Gewinn nur dann versteuert, wenn ich erst ausgezahlt habe? Denn es könnte ja sein, dass die Kurse nun ab Februar 2018 alle in den Keller gehen und aus meinen ursprünglichen 2000 Euro nur noch 200 Euro werden.

Hast dir deine Frage selbst beantwortet ;-) Es müssen natürlich nur die realisierten Gewinne versteuert werden. Das trifft auch auf Trades zu ... nicht nur für den Fall, wenn du deine Coins in Fiat-Währung umtauscht!
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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 04/12/2017, 10:08:39 UTC
Hallo zusammen,

angenommen ich kaufe Anfang des Jahres 10 BTC, lege sie auf mein Wallet, entscheide mich Mitte des Jahres kurz mit 2 BTC ein bisschen zu traden, höre damit aber bald auf und lege die 2 BTC wieder auf mein Wallet und verkaufe im Frühjahr des nächsten Jahres 10 BTC?

Allgemeine Frage: Bei 2 BTC wurde die Haltefrist unterschritten und ich muss Steuern zahlen, keine Frage, aber wie sieht es mit den restlichen 8 BTC aus? Gilt da noch die Haltefrist?

Konkrete Fragen:

  • Mit FIFO über mein Wallet + Exchange müsste ich ja wohl mehr als 2 BTC versteuern?
  • Kann man das hier getrennt betrachten? Schließlich lagen ja durchgängig während mehr als einem Jahr 8 BTC auf meinem Wallet.
  • Falls nicht, wie sieht es aus wenn man LIFO anwendet? Wäre da die Haltefrist für die 8 restlichen BTC eingehalten?
  • Ließe sich LIFO überhaupt anwenden? Das was ich bisher gelesen habe war sich da nicht so wirklich einig ...
  • Wie erkläre ich das alles dem Finanzamt?

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen und danke im Voraus!

(Konkretes Beispiel: Ich kaufe am 01.01.2016 8 BTC, schicke sie auf mein Hardware-Wallet (zum Halten), kaufe dann am 01.03.2016 weitere 2 BTC (zum Traden) und schicke die erstmal auf das gleiche Wallet, wovon ich am am 01.05.2016 wieder 2 BTC zur Exchange schicke, einige Male gegen Altcoins trade (mit marginalem Gewinn), dann 2 BTC am 05.05.2016 wieder zurück auf mein Wallet schicke, und schließlich am 01.09.2016 2 BTC wieder zur Börse schicke, gegen EUR trade und das Geld auf mein Konto überweise. Am 01.02.2017 verkaufe ich dann auch die ursprünglichen 8 BTC.)


- Du müsstest in diesem Fall 4 BTC versteuern bei FIFO.
- Es macht keinen Unterschied, ob du unterschiedliche Wallets verwendest. Nur auf die Menge.
- Bei LIFO wäre die Haltefrist bei den 8 BTC eingehalten.
- Ob man aber nach LIFO bewerten darf, kann ich dir aber nicht sagen. Da gibt es sehr viele Meinung zu.
- Bzgl. Finanzamt und was man angibt, gibt es ebenfalls viele Meinungen :-) Grundsätzlich will ja das Finanzamt erst einmal eine Zahl haben, wieviel versteuert werden muss. Ob man da direkt alle Belege (in dem Fall Trades - Bitcoin-Käufe etc.) gleich dazu gibt, bleibt vermutlich auch dir überlassen. Das Finanzamt wird sich schon melden, wenn Sie mehr sehen wollen. Ich pers. reiche eher zu viel als zu wenig ein.





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Board Tokens (Altcoins)
Re: [ANN] PLAYKEY: DECENTRALIZED CLOUD GAMING PLATFORM
by
phreeksta
on 01/12/2017, 14:09:48 UTC
Cool December is here, which means that the public sale of Playkey tokens is closed. 11 931 300 tokens have been sold that is equal to $10 512 361 at the moment. As promised, unsold tokens were burned! No more PKT will be issued. Those who didn’t become a happy owner of a new game Crypto-currency can start grieving. Who didn’t wait and got it - congratulations! We’ve come a long way together and still have a lot ahead. Thank you for your trust and support. Together we develop a better digital world!

In the meantime, to the most popular question is: when will tokens appear on an exchange?

At the moment, the team is negotiating with the stock exchanges about the token listing and the team does its best to speed up the process. As soon as PKT appears on this or that exchange, we will inform about it on our news channels. According to preliminary estimates, this will happen in the second half of December.

Nah, mate. If I really want PKT, I can still buy it cheap on an exchange in a few months :-)
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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 01/12/2017, 10:07:38 UTC
Die FA interessiert sich ja nur für die Herkunft, damit sie feststellen können, ob und wieviel es zu holen gibt :-) So lange du deine Bitcoin-Gewinne versteuerst, ist auch das FA zufrieden. Um zu überprüfen,ob du das ganze Geld auch legal erworben hast, dafür sind andere Behörden zuständig.
Hier frage ich mich, ob es mal irgendwann einen automatischen Datenabgleich gibt in der Richtung wer hat denn so alles BTC bei Börsen/Marktplätzen erworben.  Shocked

Man muss ja auch nicht angeben wenn man Bitcoins kauft ... nur wenn man Gewinne innerhalb 1 Jahres realisiert.  
....oder wenn man sonstige Einnahmen wie Erträge vom Minen, Zinsen von POS-Coins, Dividenden erhält!

Es wird keinen automatischen Abgleich geben, da die Marktplätze von verschiedenen Unternehmen in unterschiedlichen Länder betrieben werden. Die Unternehmen werden ohne weiteres ihre Kundendaten nicht an das deutsche FA weitergeben, vor allem nicht, wenn es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt.
Soweit ich weiß, kriegt das FA ja nicht einmal Aktien-Trade-Informationen innerhalb Deutschland. Wenn dann vermutlich auch nur mit der Einwilligung vom Benutzer.  
Du weißt nicht, was die Zukunft bringt. Verbot von Kryptowährungen. Beschlagnahmung von Geschäftsunterlagen. Whistle-Blower (Steuer-CD aus der Schweiz). Globale Abkommen.
Und wenns auch nur lokal in Deutschland ist: bitcoin.de
Bafög-"Skandal" 2003 war auch möglich, obwohl rechtlich höchst umstritten
Software die alle Transaktionen und Verbindungen auflistet.
Sage niemals nie.

Ist natürlich ein gutes Argument. Ich habe da immer noch ein Fünkchen Hoffnung, dass gewisse Grenzen nie überschritten werden, aber das ist auch nur Wunschdenken meinerseits :-)
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 30/11/2017, 09:19:28 UTC
Die FA interessiert sich ja nur für die Herkunft, damit sie feststellen können, ob und wieviel es zu holen gibt :-) So lange du deine Bitcoin-Gewinne versteuerst, ist auch das FA zufrieden. Um zu überprüfen,ob du das ganze Geld auch legal erworben hast, dafür sind andere Behörden zuständig.
Hier frage ich mich, ob es mal irgendwann einen automatischen Datenabgleich gibt in der Richtung wer hat denn so alles BTC bei Börsen/Marktplätzen erworben.  Shocked

Man muss ja auch nicht angeben wenn man Bitcoins kauft ... nur wenn man Gewinne innerhalb 1 Jahres realisiert. 
....oder wenn man sonstige Einnahmen wie Erträge vom Minen, Zinsen von POS-Coins, Dividenden erhält!

Es wird keinen automatischen Abgleich geben, da die Marktplätze von verschiedenen Unternehmen in unterschiedlichen Länder betrieben werden. Die Unternehmen werden ohne weiteres ihre Kundendaten nicht an das deutsche FA weitergeben, vor allem nicht, wenn es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt.
Soweit ich weiß, kriegt das FA ja nicht einmal Aktien-Trade-Informationen innerhalb Deutschland. Wenn dann vermutlich auch nur mit der Einwilligung vom Benutzer. 
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 29/11/2017, 15:31:11 UTC
Du kaufst dir von deinem Bitcoin-Gewinn eine Wohnung oder ein Auto, kommst in die Situation, dass du dem Finanzamt erklären musst, wo das Geld dafür her ist. Du sagst du hast es von den Bitcoin-Gewinnen gekauft.

Dann fragen die doch sicher wo du die Bitcoins her hast. Du könntest ja auch mit Drogen o.ä. im Darknet gehandelt haben, wo Bitcoins das Standard-Zahlungsmittel sind.
Ja, mag sein, dass das FA fragt.
Geht sie aber grundsätzlich nichts an.

Wenn überhaupt, darf das FA einen Verdacht an die Kripo melden, die wird sich dann darum kümmern.
Und dann ist es keineswegs so, dass du in der Beweispflicht bist, deine Bitcoins ehrlich erworben zu haben.
Zunächst muss die Kripo einen substantiierten Anfangsverdacht belegen, dass deine Coins aus kriminellen Quellen stammen.

Punkt.

Ich wollte schon schreiben "noch leben wir in einem Rechtsstaat", aber dann kommentiert mezzo das wieder Grin

Die FA interessiert sich ja nur für die Herkunft, damit sie feststellen können, ob und wieviel es zu holen gibt :-) So lange du deine Bitcoin-Gewinne versteuerst, ist auch das FA zufrieden. Um zu überprüfen,ob du das ganze Geld auch legal erworben hast, dafür sind andere Behörden zuständig.
Man muss ja auch nicht angeben wenn man Bitcoins kauft ... nur wenn man Gewinne innerhalb 1 Jahres realisiert. 


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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 23/11/2017, 10:05:57 UTC
Hallo, schön, dass es diesen Thread gibt!

Ne Frage: ich möchte lediglich Iotas im Wert von ca 1000.- auszahlen, 1-2 Weihnachtsgeschenke holen. Weitere Auszahlungen hatte ich bisher noch nicht. Bis zu welchem Betrag kann ich steuerfrei auscashen? (bin Student). Es gab doch ne Regelung, dass gewissen Einnahmen bis Betrag x steuerfrei seien?

600 EUR
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
phreeksta
on 23/11/2017, 10:04:17 UTC
Als Beispiel - Du hältst 100 Ripple seit 1+ Jahr. Nun kaufst du 20 Ripple dazu. Wegen dem FIFO-Prinzip, kommst du an deine 100 "steuerfreien" Coins nicht mehr direkt ran, nur wenn du alles verkaufst, da das Prinzip gilt, alles was neu reinkommt, geht als erstes wieder raus.

Vorsicht! FIFO heißt: first in, first out. Also, was als erstes reinkommt, geht auch als erstes wieder raus. Was Du hier beschreibst ist LIFO: last in, first out.

Oops, hast natürlich recht! FIFO/LIFO ist nicht wirklich was neues für mich, hatte ich auch irgendwann mal in der Schule gehabt. Weiß auch nicht wieso ich so ein Bullshit geschrieben habe.