Hat übrigens zur Folge, dass ich juristische Auseinadersetzung heute nach Kräften vermeide, weil ich weiß, dass eh die Arbeit an mir hängen bleibt.
Ausnahmen sind eindeutige Fälle, bei denen 100% Erfolg garantiert ist.
Es ist noch viel schlimmer: Den Rechtsweg kann man in Deutschland nur in unbedeutenden Fällen gewinnen. Sobald die Interessen der tonangebenden Gruppierungen betroffen sind, gelten Gesetze absolut nichts mehr.
Ich habe vor einigen Jahren versucht, die Basis unseres Finanzsystems, nämlich das einzige unbegrenzt gültige gesetzliche Zahlungsmittel in Europa rechtlich durchzusetzen. Auf dem Weg ist mir alles begegnet, nur nicht das was man als rechtsstaatsliches Vorgehen bezeichnen kann. Dafür kenne ich nun aus erster Hand genug Geschichten für 100 Leben über Willkür, Rechtsbeugung, Unterschlagung, Urkundenfälschung und vieles mehr. Den Schaden der mir dadurch durch die verschiedenen Instanzen entstanden ist inklusive der Kosten des notwendigen Rechtsanwalts (500,- EUR Stundensatz und er hatte sogar ein persönliches Interesse an dieser Sache) habe ich mir übrigens inzwischen an anderer Stelle inklusive Zinsen wieder geholt.
Zusammenfassend kann man sagen: Gesetze gelten in Deutschland nur für das Fussvolk bzw. für die Idioten, die sich erwischen lassen. Ansonsten sollte man sich einen guten moralischen Kompass im Umgang mit seinen Mitmenschen zulegen und im übrigen die Gesetze mit der gleichen Stringenz befolgen, wie diejenigen die darüber herrschen (nämlich gar nicht). Im Gegensatz zur Obrigkeit darf man sich als Untertan nur nicht dabei (also der der Nicht-Beachtung der geschriebenen, aber auch der ungeschriebenen Gesetze!) erwischen lassen.
Es gibt übrigens aktuell auch wieder ein neues Gesetz - aus dem (Un)Sicherheitspakt - welches verfassungwidrig ist und klar gegen das Grundgesetz verstösst. Interessiert in Deutschland keine Sau. Das BVerfG nimmt entsprechende Eingaben nicht mal zur Entscheidung an. Wen es interessiert: § 42c WaffG verstösst aus formalen Gründen gegen Art 2 Abs 2 GG in Verbindung mit Art 19 Abs 1 GG.